eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Krakow am See

Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.

Ihre zuständige Stelle

Amt Krakow am See

Markt 2
18292 Krakow am See, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038457 304-32
Fax: 038457 304-10

Mitarbeiter

Frau Stephanie Möller
Telefon: 038457 304-23
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Anne Fischer
Telefon: 038457 304-34
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Anne-Katrin Kapust
Telefon: 038457 304-57
Fax: 038457 304-60
Position: Sachbearbeiterin
Frau Annette Taron
Telefon: 038457 304-57
Fax: 038457 304-10
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Sabrina Fröhling
Telefon: 038457 304-25
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Sabrina Nehls
Telefon: 038457 304-17
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Ingrid Schwanke
Telefon: 038457 304-21
Position: Sachbearbeiter/in
Herr Steffen Oesterreich
Telefon: 038457 304-30
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Mandy Stochaj
Telefon: 038457 304-26
Fax: 038457 304-10
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Odette Reinhardt
Telefon: 038457 304-22
Position: Sachbearbeiter/in
Funktion: Standesbeamtin; Stellv. Leiter/-in
Frau Arite Nowak
Telefon: 038457 304-14
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Jana Schmidt
Telefon: 038457 304-20
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Gudrun Odebrecht
Telefon: 038457 304-14
Position: Sachbearbeiter/in
Herr Sven Hoffmann
Telefon: 038457 304-71
Fax: 038457 304-10
Position: Sachbearbeiter/in
Herr Jens Rodenstein
Telefon: 038457 304-24
Mobiltelefon: 0162 6030194
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Doreen Ihde
Telefon: 038457 304-53
Fax: 038457 304-10
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Steffi Lucht
Telefon: 038457 304-29
Position: Fachbereichsleiter/-in
Funktion: 1. stellv. LVB
Frau Andrea Such
Telefon: 038457 304-31
Position: Sachbearbeiter/in
Herr Carsten Bast
Telefon: 038457 304-27
Position: Fachbereichsleiter/-in
Frau Ramona Lehsten
Telefon: 038457 304-33
Position: Sachbearbeiter/in
Funktion: Stellv. Leiterin
Frau Astrid Rohde
Telefon: 038457 304-19
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Andrea Wächtler
Telefon: 038457 304-53
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Andrea Ritter
Telefon: 038457 304-16
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Dagmar Lehsten
Telefon: 038457 304-32
Fax: 038457 304-10
Position: Leitende Verwaltungsbeamtin
Herr Jacob Lerchenfeld
Telefon: 038457 304-24
Mobiltelefon: 0162 6030209
Position: Sachbearbeiter/in

Öffnungszeiten

Sprechzeiten in Krakow am See:

Montag geschlossen

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Sprechzeiten in Lalendorf:

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag geschlossen

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag geschlossen

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
  • Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Die nötigen Unterlagen erfragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.

Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.

Sie sind

  • mindestens 16 Jahre alt und
  • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
  • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.
  • Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
  • bei Versand ins Ausland: jeweilige Versandkosten

Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.

  • Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.

Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen (ab 1. November 2021):

  • Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.

Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.

Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.

Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.

Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.

  • Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre