Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium: Verlängerung beantragen
Sie haben Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und bereits eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten.
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Ausländerangelegenheiten
Rostocker Straße 76
23970
Wismar, Hansestadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Postanschrift
23958 Wismar, Hansestadt
Postanschrift
Postfach1565
23958
Wismar, Hansestadt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Hinweis:
Telefonische Erreichbarkeit ausschließlich montags und mittwochs von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr. Ab dem 12. Februar 2024 ist die Ausländerbehörde in dieser Zeit unter 03841 3040-3270 zu erreichen. Für Terminvereinbarungen schreiben Sie bitte in Ausländerangelegenheiten eine E-Mail an abh@nordwestmecklenburg.de und bei Anliegen zur Einbürgerung an einbuergerung@nordwestmecklenburg.de.
Parkplätze
Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Kostenfrei
Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Wismar Bahnhof
Regionalbahn:
Wismar Bahnhof
Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus:
Dr.-Leber-Straße in Wismar
Lindengarten in Wismar
Bus:
Lindengarten in Wismar
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Für die Dauer Ihrer Sitzung speichert der Online-Dienst Ihre Eingaben.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Nationalpass
- Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums
- 1 aktuelles biometrisches Foto
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Voraussetzungen
Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach erfolgreichem Studium im Bundesgebiet. Der Höchstzeitraum von 18 Monaten ist noch nicht ausgeschöpft.
Außerdem erfüllen Sie die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis. Dies sind insbesondere:
- ein gesicherter Lebensunterhalt
- eine geklärte Identität
- Besitz eines gültigen Nationalpasses.
Kosten
EUR 93,00 - 96,00
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
- Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
- Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
- Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Sie haben als Absolventin oder Absolvent einer deutschen Hochschule einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche.
Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 18 Monate in direktem Anschluss an das Studium erteilt. Sofern bei der ersten Erteilung dieser Höchstzeitraum nicht ausgenutzt wurde, kann die Aufenthaltserlaubnis entsprechend verlängert werden. Sollten Sie allerdings während dieser 18 Monate keinen Arbeitsplatz finden, ist eine Verlängerung ausgeschlossen und Sie sind zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet.
Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
Rechtsgrundlagen
§ 20 Absatz 3 Nr. 1 und Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Fristen
Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft, wird empfohlen.