Europawahl: Von der Teilnahme ausschließen

Ausgewähltes Gebiet: Demmin, Hansestadt

Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.

Ihre zuständige Stelle

Hansestadt Demmin

Markt 1
17109 Demmin, Hansestadt

Weitere Anschriften

Adresse

Am Hanseufer 3
17109 Demmin, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03998 256-0
Fax: 03998 223134
Fax: 03998 256333
Nebenstelle

Mitarbeiter

Herr Dr. Michael Koch
Telefon: 03998 256191
Fax: 03998 223134
Position: Bürgermeister
Frau Rowena Delies
Telefon: 03998 256115
Fax: 03998 223134
Position: Gleichstellungsbeauftragte
Frau Bianca Hacker
Telefon: 03998 256115
Fax: 03998 256223134
Position: Sachbearbeiterin; Sekretärin

Öffnungszeiten

Montag geschlossen

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:45 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat.

Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.

keine

Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:

  • die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
  • die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.