Europawahl: Von der Teilnahme ausschließen

Ausgewähltes Gebiet: West-Rügen

Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.

Ihre zuständige Stelle

Amt West-Rügen

Dorfplatz 2
18573 Samtens

Zentraler Kontakt

Fax: 038306 15938

Mitarbeiter

Frau Gerlinde Pesl
Telefon: 038306 159-10
Fax: 038306 159-38
Position: Sekretärin
Herr Rainer Schultz
Telefon: 038306 159-11
Fax: 038306 159-38
Position: Leitender Verwaltungsbeamter

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: geschlossen

Parkplätze

Anzahl: 15
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat.

Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.

keine

Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:

  • die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
  • die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.