Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland

Ausgewähltes Gebiet: Bad Doberan, Stadt

Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Register aus.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Bad Doberan

Severinstr. 6
18209 Bad Doberan, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038203 915-0
Fax: 038203 915-209

Mitarbeiter

Herr Jochen Arenz
Telefon: 038203 915-200
Fax: 038203 915-209
Position: Bürgermeister
Frau Kneifel
Telefon: 038203 915-293
Fax: 038203 915-299
Position: Sachbearbeiter/-in Gewerbeangelegenheiten
Herr Matthews
Telefon: 038203 915-270
Position: Amtsleiter/-in Haupt- und Ordnungsamt
Funktion: 1. Stellv. des Bürgermeisters
Frau Busch
Telefon: 038203 915-291
Fax: 038203 915-209
Position: Sachbearbeiter/-in Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr

Fr. 09:00 - 11:30 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) zur Antragsberechtigung
  • Nachweis des rechtlichen Interesses
  • Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
  • Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
  • Für die Ausstellung einer Urkunde können Kosten entstehen.
  • Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Standesamt.
  • Für die Ausstellung einer Urkunde fallen in der Landeshauptstadt Schwerin 15,- € Gebühren an
  • Für jedes weitere Exemplar bei gleichzeitiger Bestellung fallen in der Landeshauptstadt Schwerin 7,50 € Gebühren an

Die antragstellende Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde, oder beglaubigten Auszug aus dem Register.

Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.

Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Register aus.

Dabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.