Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland

Ausgewähltes Gebiet: Elmenhorst

Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Register aus.

Ihre zuständige Stelle

Amt Miltzow - Standesamt

Bahnhofsallee 8a
18519 Sundhagen

Zentraler Kontakt

Telefon: 038328 603236
Fax: 038328 603-240

Mitarbeiter

Herr Daniel Saß-Schulz
Position: Sachbearbeiter;Sachbearbeiter/-in Standesamt
Funktion: Standesbeamter
Frau Ulrike Zorn
Position: Sachbearbeiter/-in Standesamt;Sachbearbeiterin
Funktion: Standesbeamtin

Öffnungszeiten

Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 15
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

DB Bahnhof Miltzow
Regionalbahn: Miltzow

Bus Miltzow
Bus: L301

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) zur Antragsberechtigung
  • Nachweis des rechtlichen Interesses
  • Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
  • Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
  • Für die Ausstellung einer Urkunde können Kosten entstehen.
  • Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Standesamt.
  • Für die Ausstellung einer Urkunde fallen in der Landeshauptstadt Schwerin 15,- € Gebühren an
  • Für jedes weitere Exemplar bei gleichzeitiger Bestellung fallen in der Landeshauptstadt Schwerin 7,50 € Gebühren an

Die antragstellende Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde, oder beglaubigten Auszug aus dem Register.

Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.

Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Register aus.

Dabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.