Umsatzsteuerheft beantragen

Ausgewähltes Gebiet: West-Rügen

Unternehmern, die ein Reisegewerbe betreiben, müssen ein Umsatzsteuerheft vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Finanzamt Stralsund

Zur Schwedenschanze 1
18435 Stralsund, Hansestadt

Weitere Anschriften

Adresse

Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 385 588-48864
Telefon: +49 385 588-48598
Telefon: +49 385 588-48855
Telefon: +49 385 588-48862
Telefon: +49 385 588-48584
Sonstiges: BEHOERDENVERZEICHNIS

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung zum Nachweis des Wohnsitzes
  • Reisegewerbekarte, falls vorhanden 
  • Wohnsitz in Deutschland
  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung

Die Ausgabe des Umsatzsteuerheftes erfolgt unentgeltlich.

Unternehmer, die ihre Waren in Deutschland auf Märkten, auf öffentlichen Straßen oder von Haus zu Haus verkaufen, also ein sogenanntes Reisegewerbe (ambulantes Gewerbe) nach § 22 Abs. 5 Umsatzsteuergesetz betreiben, sind verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu führen und dort Ihre Umsätze und Vorsteuern aufzuzeichnen.

Die Ausstellung des Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

Die Ausstellung eines Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit zu beantragen.