Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II Betrieb von Fahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige

Ausgewähltes Gebiet: Albrechtshof

Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente müssen Sie Ersatz beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Zulassungswesen

Langer Steinschlag 4
23936 Grevesmühlen, Stadt

Weitere Anschriften

Adresse

Am kleinen Stadtfeld 6
23970 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Frau C. Steffen
Telefon: +49 3841 3040-3620
Fax: +49 3841 3040-83620
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau M. Hoop
Telefon: +49 3841 3040-3622
Fax: +49 3841 3040-83622
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau B. Hofmüller
Telefon: +49 3841 3040-3612
Fax: +49 3841 3040-83612
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau S. Albert
Telefon: +49 3841 3040-3613
Fax: +49 3841 3040-83613
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau U. Metzner
Telefon: +49 3841 3040-3644
Fax: +49 3841 3040-83644
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau T. Keisler
Telefon: +49 3841 3040-3616
Fax: +49 3841 3040-83616
Funktion: Fachgebietsleitung Zulassungswesen
Frau M. Kula
Telefon: +49 3841 3040-3615
Fax: +49 3841 3040-83615
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau D. Schenk
Telefon: +49 3841 3040-3618
Fax: +49 3841 3040-83618
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau A. Beutin
Telefon: +49 3841 3040-3650
Fax: +49 3841 3040-83650
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau N. Kröpelin
Telefon: +49 3841 3040-3617
Fax: +49 3841 3040-83617
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung

Öffnungszeiten

Montag:09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:09:00 – 12:00 Uhr ((nur Kfz-Zulassung))
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:08:00 – 11:30 Uhr

Parkplätze

Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Grevesmühlen Bahnhof
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

Malzfabrik Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
  • bei Verlust: Verlusterklärung bzw. eidesstattliche Versicherung
  • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
  • Ggf. vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II (früher: Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief)
  • Bei Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie für zugelassene Fahrzeuge zusätzlich:
    • Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Zusätzlich bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Zusätzlich bei Minderjährigen: 
    • Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde, ob weitere Unterlagen benötigt beziehungsweise einige der aufgeführten Unterlagen nicht benötigt werden.

Hinweise: Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Zulassungsdokuments verlangen. Viele Zulassungsbehörden bieten ein Formular für die eidesstattliche Versicherung zum Download an. Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einem Finanzinstitut hinterlegt ist, erkundigen Sie sich bei der Zulassungsbehörde nach dem Verfahren.

Verlust des Fahrzeugdokuments

Zulassungsbescheinigung Teil 2: EUR 10,20
Zulassungsbescheinigung Teil I: EUR 11,10
Je nach örtlich zuständiger Zulassungsbehörde können weitere Kosten anfallen.

Die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I oder II müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde schriftlich oder persönlich beantragen.

  • Informieren Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde,
    • ob ein Formular zum Download verfügbar ist,
    • welche Unterlagen Sie für das Verfahren benötigen,
    • ob Sie den Antrag persönlich oder schriftlich per E-Mail oder per Post stellen können,
    • ob Sie für die persönliche Antragstellung mit oder ohne Termin vor Ort erscheinen sollen und ob Sie Ihre neuen Papiere persönlich abholen müssen oder per Post zu Ihnen nach Hause erhalten.
  • In der Regel müssen Sie persönlich zur Antragstellung erscheinen. Gehen Sie hierfür mit dem ausgefüllten Formular sowie den erforderlichen Unterlagen zu Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.
  • Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II:
    • Der Verlust wird dem Kraftfahrt-Bundesamt von der Zulassungsbehörde gemeldet und im Verkehrsblatt veröffentlicht.
    • Erst nachdem der Verlust im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II aufgeboten wurde, können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen beziehungsweise erhalten Sie diese per Post. 
  • Die Zulassungsbehörde kann Ihnen über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer Auskunft geben.

Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Teil II verlieren oder Sie Ihnen gestohlen wird, müssen Sie dies umgehend Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde melden. 

Dort müssen Sie dann auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I oder II beantragen. In manchen Fällen verlangt die Zulassungsbehörde, dass Sie zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Fahrzeugdokuments abgeben.

Hinweis: Wenn Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.

umgehend