Verbraucherpreisindex Erhebung

Ausgewähltes Gebiet: Groß Klein

Als Unternehmen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für die Erhebung der Preisstatistik herangezogen werden.

Ihre zuständige Stelle

Statistisches Bundesamt (StBA), Preisindex

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 611 754777
Telefon: +49 611 752444
Telefon: +49 611 752078
Telefon: +49 611 754591
Telefon: +49 611 752995
Telefon: +49 611 752440
Telefon: +49 611 752995
Telefon: +49 611 753474

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

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Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
Aufzug vorhanden: Keine Angabe

Datenschutz

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Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter führen die Erhebungen für ihre Preisstatistiken im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durch (siehe Abschnitt Rechtsgrundlagen).

Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter erheben und erstatten Ihnen keine Kosten für die Preisstatistik.

Das Statistische Bundesamt ermittelt die Indizes für Deutschland monatlich oder viertel- oder halbjährlich durch verschiedene Formen der Datengewinnung:

  • Erhebung vor Ort in den einzelnen Erhebungseinheiten durch Preisermittlerinnen und Preisermittler,
  • Auswertung von Katalogen, Tarifwerken, Gebührenordnungen, Gesetzen und Verwaltungsvorschriften,
  • Erhebung im Internet,
  • Erhebung durch Papierfragebögen (bei der Statistik der Bauleistungspreise), 
  • Meldung über das Online-Meldeverfahren IDEV (Internet-Datenerhebung im Verbund)
  • oder telefonische Befragung der Erhebungseinheiten bei ausgewählten Produkten 
  • und Zugriff auf spezielle Datenbanken oder Kauf von Daten bei privaten Anbietern.

Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, können Sie die Daten zum überwiegenden Teil online übermitteln:

  • Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt bzw. an das zuständige Statistische Landesamt zu übermitteln (Heranziehungsbescheid). Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Schreiben entnehmen.  
  • Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das Online-Meldeverfahren IDEV zu nutzen.
    • IDEV: Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. IDEV unterstützt Sie, um Ihren Aufwand zu reduzieren. 
    • Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie im Nachgang zum Heranziehungsbescheid mit einem separaten Schreiben erhalten.
  • Gegebenenfalls nimmt das zuständige Statistische Amt bei unvollständigen oder unplausiblen Angaben Kontakt mit Ihnen auf.

Aufgabe der Preisstatistik in Deutschland ist es, für die wichtigsten Gütermärkte der deutschen Volkswirtschaft die Preisentwicklung im Lauf der Zeit zu messen. Sie bildet die Grundlage für 

  • wichtige Konjunkturindikatoren, 
  • wirtschaftspolitische Entscheidungen, 
  • die Information der Öffentlichkeit über die Geldentwertung, 
  • die Gestaltung und Kontrolle gewerblicher und privater Verträge, zum Beispiel bei Wertsicherungsklauseln (Preisgleitklauseln).

Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter beobachten regelmäßig die Preise einer Vielzahl von Waren und Dienstleistungen in Deutschland. Anhand der gesammelten Daten werden folgende Indizes erstellt:

  • Verbraucherpreisindex
  • Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte
  • Preisindizes für die Land- und Forstwirtschaft
  • Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen
  • Großhandelsverkaufspreisindex
  • Bau- und Immobilienpreisindizes
  • Ein- und Ausfuhrpreisindex
  • Erdgas- und Stromdurchschnittspreise.

Mit diesen Indizes kann die Preisentwicklung im Zeitverlauf verfolgt werden. So lässt sich bestimmen, wie sich die Preise zwischen zwei Zeitpunkten entwickelt haben. Für die monatliche oder vierteljährliche Ermittlung der Preisentwicklung werden Preise erhoben. Dabei wird von einem „Warenkorb“ ausgegangen. Damit ist die Güterauswahl gemeint, die sämtliche Waren und Dienstleistungen des Geltungsbereiches des jeweils betreffenden Preisindex repräsentiert. Alle 5 Jahre wird der Warenkorb in der Regel angepasst.

Mit den Ergebnissen der Erhebung über die Halbjahresdurchschnittspreise für Strom und Gas bei Verkauf an Haushalts- und Nichthaushaltskunden lässt sich im europäischen Vergleich die Entwicklung und Zusammensetzung der Strom- und Gaspreise analysieren.

Die Datenbank GENESIS-Online bietet alle Ergebnisse der Preisstatistiken in unterschiedlichen Datenformaten (xls, xlsx, html und csv).

Wie lange sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes bzw. des Statistischen Landesamtes entnehmen. Zusätzlich erhalten Sie bei Online-Erhebungen in der Regel vor jeder Erhebungswelle eine Erinnerung per Email.