Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme: Verlängerung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Alt Steinbeck

Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zum Zweck der Anerkennung Ihrer ausländischer Berufsqualifikation vor Ablauf ihrer Geltungsdauer verlängern lassen, wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Ausländerangelegenheiten

Rostocker Straße 76
23970 Wismar, Hansestadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Herr N. Wieschendorf
Telefon: +49 3841 3040-3231
Fax: +49 3841 3040-83231
Position: Sachbearbeiter Ausländerangelegenheiten S, Y, IT- und Anwendungsbetreuer
Frau O. Bock
Telefon: +49 3841 3040-3243
Fax: +49 3841 3040-83243
Position: Fachassistenz in der Ausländerbehörde
Frau N. Zipro
Telefon: +49 3841 3040-3237
Fax: +49 3841 3040-83237
Position: Sachbearbeiterin Ausländerangelegenheiten L-O
Frau A. Lässig
Telefon: +49 3841 3040-3242
Fax: +49 3841 3040-83242
Position: Sachbearbeiterin Ausländerangelgenheiten A-D
Frau E. Grewe
Telefon: +49 3841 3040-3241
Fax: +49 3841 3040-83241
Position: Sachbearbeiterin Ausländerangelgenheiten E-K
Frau D. Lenk
Telefon: +49 3841 3040-3230
Fax: +49 3841 3040-83230
Position: Fachgebietsleitung Ausländerangelegenheiten
Frau B. Starke
Telefon: +49 3841 3040-3233
Fax: +49 3841 3040-83233
Position: Sachbearbeiterin Ausländerangelegenheiten P-Z (außer S+Y)

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Telefonische Erreichbarkeit ausschließlich montags und mittwochs von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr. Ab dem 12. Februar 2024 ist die Ausländerbehörde in dieser Zeit unter 03841 3040-3270 zu erreichen. Für Terminvereinbarungen schreiben Sie bitte in Ausländerangelegenheiten eine E-Mail an abh@nordwestmecklenburg.de und bei Anliegen zur Einbürgerung an einbuergerung@nordwestmecklenburg.de.

Parkplätze

Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Kostenfrei

Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Wismar Bahnhof
Regionalbahn: Wismar Bahnhof

Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

Lindengarten in Wismar
Bus: Lindengarten in Wismar

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Für die Dauer Ihrer Sitzung speichert der Online-Dienst Ihre Eingaben.

  • Pass oder Passersatz
  • aktuelles biometrisches Foto
  • bestehender Aufenthaltstitel
  • Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Sperrkonto bei einer Bank)
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
  • Mietvertrag
  • Nachweise über Qualifizierungsmaßnahme, gegebenenfalls Weiterbildungsplan
  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zum Zweck der Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation nach § 16d Absatz 1 Aufenthaltsgesetz.
  • Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
  • Die Qualifizierungsmaßnahme ist noch geeignet die Anerkennung der Berufsqualifikation oder den Berufszugang zu ermöglichen.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation:
    • für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96,00
    • für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93,00
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.

  • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin.
  • Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Gesprächstermin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT-Karte genommen.
  • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
  • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie eAT- Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
  • Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.

Die Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn die Qualifizierungsmaßnahme(n) die festgestellten Defizite ausländischer Qualifikation noch nicht ausgeglichen hat/haben, weil Sie zum Beispiel eine Prüfung wiederholen müssen oder den Prüfungen lange Wartezeiten vorausgehen.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere soll Ihr Lebensunterhalt für die gesamte Dauer der Qualifizierungsmaßnahme(n) gesichert sein.

Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme kann um sechs Monate verlängert werden. Die Gesamtaufenthaltsdauer zum Zweck der Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen darf aber nicht zwei Jahre überschreiten.

Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.

Widerspruchsfrist

1 Monat

Weitere Informationen

  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis
  • Widerspruchsfrist: 1 Monat