Papierabfälle: zur Entsorgung abgeben

Ausgewähltes Gebiet: Alt Sührkow

Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

Ihre zuständige Stelle

Amt Mecklenburgische Schweiz

von-Pentz-Allee 7
17166 Teterow, Bergringstadt

Weitere Anschriften

Adresse

Neue Straße 1
17168 Jördenstorf

Zentraler Kontakt

Telefon: 03996 12800
Telefon: 039977 3510
Fax: 03996 128025
Fax: 039977 35155
-Verwaltungsstelle Jördenstorf-

Mitarbeiter

Herr OAR Jens Behn
Telefon: 03996 128011
Telefon: 039977 35151
Fax: 039977 35155
Position: Leitender Verwaltungsbeamter
Herr Rainer Mucke
Telefon: 03996 128010
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen
Dienstag: 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr
außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.