Elektro- und Elektronik-Altgeräte: zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Nordwestmecklenburg
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Industriestraße 5
19205
Gadebusch, Stadt
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Postanschrift
Industriestraße 5
19205
Gadebusch, Stadt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Parkplätze
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Gadebusch Industriestraße
Bus:
Gadebusch Industriestraße
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Nein
Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
-
Stadt Neukloster und Amt Neukloster-Warin
23992 Neukloster, StadtEntfernung zu Neukloster, Stadt: ca. 0 km
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Kosten
- keine
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.
Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.