Garten- und Parkabfälle: zur Entsorgung abgeben

Ausgewähltes Gebiet: Schwerin, Landeshauptstadt

Die Entsorgung von Garten- und Parkabfällen (Grünschnitt / Bioabfälle) aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Die Garten- und Parkabfälle können Sie in den jeweiligen Grünschnittsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

Ihre zuständige Stelle

Landeshauptstadt Schwerin - SDS - Abfallwirtschaft

Eckdrift 43-45
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 385 633-1671
Telefon: +49 385 633-1675
Telefon: +49 385 633-1676
Telefon: +49 385 633-1672
Telefon: +49 385 633-1676
Telefon: +49 385 633-1678
Telefon: +49 385 633-1674
Telefon: +49 385 633-1674
Telefon: +49 385 633-1671
Telefon: +49 385 633-1675
Telefon: +49 385 633-1675
Fax: +49 385 633-1677

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Haltestelle Eckdrift
Bus: 7, 16, 13 (nur zeitweise)

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

  • Für den Erwerb eines Biosackes fallen 1,00 € an.
  • Die Anlieferung von losem Grünschnitt/Bioabfall an den Recyclinghöfen kostet pro Kubikmeter 3,00 €. Für die Andienung von anderen Säcken (Bsp. Blaue Säcke) werden 0,30 € pro Stück (bei 100 Liter Volumen) erhoben.

Die Entsorgung von Garten- und Parkabfällen (Bioabfall) ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

  • vorhandene Hol- und Bringsysteme (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
  • Abfallgebühren.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

  • Fällt in Ihrem Haushalt einmal mehr Bioabfall oder Grünschnitt an, können Sie gebührenpflichtige Biosäcke (0,60 €/Stück) auf dem Wertstoffhof in der Ludwigsluster Chaussee 72 erwerben und diese am Entsorgungstag gemeinsam mit den Abfallbehältern abholen lassen. Der Bioabfall und der Grünschnitt werden auch auf dem Wertstoffhof angenommen.

Wenn Sie die Garten- und Parkabfälle getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

Größere Mengen Grünabfall, die Sie aus Platzgründen nicht selbst kompostieren können, können Sie

  • in einen separaten Biosack (Papier) neben die Biotonne stellen und abholen lassen
  • zu den Recyclinghöfen der Stadt Schwerin bringen
  • oder (auf eigene Kosten) bei einer separaten Gartenabfallabfuhr mitnehmen lassen