Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren

Ausgewähltes Gebiet: Dummerstorf

In den Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann Einsicht nehmen.

Ihre zuständige Stelle

Gemeinde Dummerstorf

Griebnitzer Weg 2
18196 Dummerstorf

Zentraler Kontakt

Telefon: 038208 628-0
Fax: 038208 628-60

Mitarbeiter

Herr Axel Wiechmann
Telefon: 038208 628-0
Fax: 038208 62860
Position: Bürgermeister

Öffnungszeiten

Sprechzeiten:

Montag geschlossen

Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr , 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr

Freitag geschlossen

Hinweis:

Termine nach Vereinbarung!

Parkplätze

1h mit Parkuhr
Anzahl: 20
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

1h mit Parkuhr
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Busverbindung
Bus: Linie 113

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Angabe der Nummer oder der Bezeichnung des betreffenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan muss in der Fassung, die er endgültig erhalten hat, bekanntgemacht worden sein.

Die Einsichtnahme ist kostenfrei (es können jedoch Kosten erhoben werden, falls z.B. Ablichtungen von den Unterlagen gewünscht werden).

Nach Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann sich der Bürger an die Stelle wenden, die in der Bekanntmachung genannt ist, um in den Plan sowie die sonstigen bereitzuhaltenden Unterlagen Einsicht zu nehmen.

Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
In dem Plan sind die Details des Vorhabens und der zugehörigen Erschließungsmaßnahmen festgelegt, zu dessen Realisierung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
In die relevanten Unterlagen (Vorhaben- und Erschließungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung des Bebauungsplans und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde) kann jedermann Einsicht nehmen.

Die Unterlagen müssen ständig, d.h. während seiner gesamten Geltungsdauer, aber auch noch nach seiner Aufhebung, bereitgehalten werden.