Erhaltung von Kriegsgräbern

Ausgewähltes Gebiet: Güstrow-Land

Nach § 5 Absatz 3 des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) haben die Länder das dauerhafte Ruherecht für die Toten beide...

Ihre zuständige Stelle

Amt Güstrow-Land

Haselstraße 4
18273 Güstrow, Barlachstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03843 6933-0
Fax: 03843 6933-32

Mitarbeiter

Herr Dr. Ulrich Blau
Telefon: 03843 6933-14
Fax: 03843 6933-32
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

  • Montag:        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag:      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch:      geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag:        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Bushaltesteller "Am Eicheneck"
Bus: 200, 201, 202, 204, 205, 206, 210, 215, 216, 250, 252, 260, 290

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

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Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Nach § 5 Absatz 3 des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) haben die Länder das dauerhafte Ruherecht für die Toten beider Weltkriege zu sichern und die in ihrem Gebiet liegenden Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zu erhalten. Maßnahmen zur Erhaltung dieser Gräber sind Anlegung, Instandsetzung und Pflege. Zukünftige Generationen sollen damit an die schrecklichen Folgen von Krieg und Gewaltherrschaft erinnert werden. In Mecklenburg-Vorpommern befinden sich 608 Friedhöfe/ Begräbnisstätten in denen über 76.000 Kriegstote und Opfer von Gewaltherrschaft in Einzel- und Sammelgräbern ihre letzte Ruhestätte gefunden haben. Die größte Kriegsgräberanlage ist der Golm (ca. 23.000 Tote) auf der Insel Usedom.
Nach § 1 Nummer 3 der Gräbergesetz – ZustLVO M-V vom 13. Juli 2007 obliegt die Erhaltung (Anlegung, Instandsetzung und Pflege) der Gräber den kreisfreien Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden, es sei denn, die Erhaltung nach § 5 Absatz 3 des Gräbergesetzes wird aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. vorgenommen. 
Zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber stellt der Bund dem Land jährlich finanzielle Mittel zur Verfügung. 

Personengebundene Informationen zu Opfern von Krieg und Gewalt können über das Bundesarchiv/ Abteilung PA, Eichborndamm 179 in 13403 Berlin und dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V LV M-V, Walther –Rathenaustraße 2 in 19055 Schwerin eingeholt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einholung solcher Informationen mit Kosten verbunden sein kann.

•    Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft  (Gräbergesetz)
•    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz (GräbVwV)
•    Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Gräbergesetz (Gräbergesetz-Zuständigkeitslandesverordnung - GräberGZustLVO M-V)
•    Verordnung über die Pauschalen für Anlegung, Instandsetzung und Pflege der Gräber, Verlegung und Identifizierung im Sinne des Gräbergesetzes für die jeweiligen Haushaltsjahre (GräbPauschV)