Vorname Änderung der Reihenfolge

Ausgewähltes Gebiet: Stargarder Land

Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Stargarder Land
Standesamt

Mühlenstraße 30
17094 Burg Stargard, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +049 39603 2530
Fax: +049 39603 25342

Mitarbeiter

Frau Anja Dielenberg
Telefon: 039603 25314
Fax: 039603 25342
Position: Sachbearbeiter/in
Herr Christian Walter
Telefon: 039603 25313
Fax: 039603 25342
Position: Sachbearbeiter/in

Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 11:00 Uhr

Hinweis:

Gerne auch nach Terminvereinbarung!

Parkplätze

Am Rathaus
Anzahl: 10
Kostenfrei

Parkplatz Zufahrt über Neue Straße
Anzahl: 36
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkplatz Zufahrt über Neue Straße
Anzahl: 2
Kostenfrei

Am Rathaus
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Bahnanbindung
Regionalbahn: Bahnanbindung Berlin-Stralsund

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz

Zu eventuell weiteren Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.

Je nach Bundesland unterschiedlich.

Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, wie beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.

Die Kosten in Mecklenburg-Vorpommern betragen 30 Euro.

Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
  • Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.

Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018  ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.

Hinweis: Möchten Sie Ihren Vornamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet.

keine