Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Ihre zuständige Stelle
Stadt Waren (Müritz)
Zum Amtsbrink 1
17192
Waren (Müritz), Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Öffnungszeiten
Montag: 8:30 - 12:00 Uhr (Wohngeldbehörde vorübergehend geschlossen)
Dienstag: 8:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr (Wohngeldbehörde geschlossen)
Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr (Wohngeldbehörde und Standesamt geschlossen)
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Herr
Junghanß
Position:
Fachperson für Datenschutz
Kontakt
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.