Hundesteuer Befreiung

Ausgewähltes Gebiet: Malchow

Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Ihre zuständige Stelle

Amt Malchow

Alter Markt 1
17213 Malchow, Inselstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 039932 88101
Fax: 039932 88199

Mitarbeiter

Herr Wolfgang Holbe
Telefon: 039932 88101
Fax: 039932 88199
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Montag: 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: kein Sprechtag
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.