Hundesteuer Abmeldung

Ausgewähltes Gebiet: Waren (Müritz), Stadt

Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Waren (Müritz)

Zum Amtsbrink 1
17192 Waren (Müritz), Stadt

Öffnungszeiten

Montag: 8:30 - 12:00 Uhr (Wohngeldbehörde vorübergehend geschlossen)

Dienstag: 8:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr

Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr (Wohngeldbehörde geschlossen)

Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr (Wohngeldbehörde und Standesamt geschlossen)

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Herr Junghanß
Position: Fachperson für Datenschutz
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

keine

Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

Dies gilt für folgende Fälle:

  • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
  • Sie haben Ihren Hund abgegeben
  • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
  • Ihr Hund ist entlaufen

Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.