Hundesteuer Anmeldung

Ausgewähltes Gebiet: Neustadt-Glewe

Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Ihre zuständige Stelle

Amt Neustadt-Glewe

Markt 1
19306 Neustadt-Glewe, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038757 500-0
Fax: 038757 500-12

Mitarbeiter

Herr Tappe
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Montag-Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Dienstag: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Spezielle Hinweise für Amt Neustadt-Glewe:

  • Bei persönlicher Vorsprache ist ein Personalausweis oder eine aktuelle Meldebescheinigung mitzubringen.
  • Um unterschiedliche Auffassungen über die Rasse des Hundes vorzubeugen, bringen Sie bitte einen Rassenachweis mit.

Spezielle Hinweise für Amt Neustadt-Glewe:

Die untenstehende Gebühr wird pro Kalenderjahr fällig und entsteht erstmalig mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund das Alter von vier Monaten erreicht hat.

Neustadt-Glewe
für den 1. Hund: 50,00 EUR
für den 2. Hund: 80,00 EUR
für den 3. und jeden weiteren Hund: 100,00 EUR
für den 1. gefährlichen Hund: 300,00 EUR
für den 2. gefährlichen Hund: 420,00 EUR
für den 3. und jeden weiteren gefährlichen Hund: 540,00 €

Brenz
für den 1. Hund: 20,00 EUR
für den 2. Hund: 60,00 EUR
für den 3. und jeden weiteren Hund: 70,00 EUR
für gefährliche Hunde: 300,00 €

Blievenstorf
für den 1. Hund: 35,00 EUR
für den 2. Hund: 70,00 EUR
für den 3. und jeden weiteren Hund: 80,00 EUR
für gefährliche Hunde: 300,00 €

Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat. 
Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.