Hundesteuer Anmeldung

Ausgewähltes Gebiet: Peenetal/Loitz

Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Ihre zuständige Stelle

Amt Peenetal/Loitz
Kämmerei

Lange Straße 83
17121 Loitz

Zentraler Kontakt

Telefon: 039998 153-0
Fax: 039998 153-20

Mitarbeiter

Frau Dunja Totzitzki
Telefon: 039998 153-49
Fax: 039998 153-20
Frau Saskia Dietrich
Telefon: 039998 153-49
Fax: 039998 153-20
Funktion: Sachbearbeiter/in Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung;Sachbearbeiterin Steuern, Buchhaltung
Frau Birgit Lorenz
Telefon: 039998 153-45
Fax: 039998 153-20
Funktion: Sachbearbeiter/in Kasse / Vollstreckung
Herr Enrico Vogel
Telefon: 039998 153-43
Fax: 039998 153-20
Position: Amtsleiter/-in Kämmerei
Frau Anke Grade
Telefon: 039998 153-44
Fax: 039998 153-20
Position: Kassenleiter/-in

Öffnungszeiten

Montag geschlossen

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr

Freitag 09:00 - 11:00 Uhr

Hinweis:

Oder nach Terminvereinbarung

Parkplätze

Anzahl: 16
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Haltestelle "Steintor"
Bus: Linie 303

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat. 
Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.