Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure der Ingenieurkammer M-V beantragen
Bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden, die nicht verfahrensfrei gestellt sind, müssen die Bauvorlagen von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der bauvorlageberechtigt ist.
Ihre zuständige Stelle
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055
Schwerin, Landeshauptstadt
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Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Herr
GLENDE.CONSULTING GmbH & Co. KG
Prof. Ulf
Glende
Position:
Fachperson für Datenschutz
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Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
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Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Die zu dieser Verwaltungsleistung oben ermittelte „Ihre zuständige Stelle“ nutzt gemäß der unten verlinkten Datenschutzerklärung die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet.
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Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten.
Ihre zuständige Stelle ist berechtigt beziehungsweise verpflichtet, personenbezogene Daten an folgende Dritte zu übermitteln:
- an den Verlag, der für den Versand des Deutschen Ingenieurblatts und den Kammerreport, offizielles Mitteilungsblatt der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern, zuständig ist (Weiterleitung von Titel / akademischer Grad, Vorname, Name, der Versandadresse (Büro- oder Privatadresse)
- an den im Auftrag der Ingenieurkammer M-V tätigen Betreiber der Internetseite der Ingenieurkammer M-V für die Veröffentlichung in der Ingenieursuche (Weiterleitung von Titel / akademischer Grad, Vorname, Name, der Versandadresse (Büro- oder Privatadresse), E-Mail-Adresse, Internet, Telefonnummer, Fax-Nummer)
- an das Versorgungswerk der Ingenieure Mecklenburg-Vorpommern (Weiterleitung bei Eintragung von Ident-Nr. (Mitgliedsnummer), Titel / akademischer Grad, Vorname, Name, Geburtsdatum, Büro- und Privatadresse, Listeneintragung, Eintragungsdatum, Eintragungsnummer, Anstellungsstatus und bei Löschung das Löschungsdatum)
- an die Ingenieurakademie der Ingenieurkammer M-V im Bildungswerk der Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. (Weiterleitung von Titel / akademischer Grad, Vorname, Name, Versandadresse (Büro- oder Privatadresse), Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse)
- an die Bundesingenieurkammer zur Veröffentlichung im bundesweiten Ingenieurregister (Weiterleitung von Ident-Nr. (Mitgliedsnummer), Titel / akademischer Grad, Vorname, Name, Versandadresse (Büro- oder Privatadresse), Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Listeneintragung)
Eine Übermittlung kann aufgrund gesetzlicher Übermittlungsbefugnisse oder aufgrund einer Einwilligung erfolgen. Näheres entnehmen Sie bitte den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung.
Für die im Zuge dieser Verwaltungsleistung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der unten verlinkten Datenschutzerklärung.
Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (Kontakt).
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Herr
GLENDE.CONSULTING GmbH & Co. KG
Prof. Ulf
Glende
Position:
Fachperson für Datenschutz
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Datenschutzerklärung
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Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Zeugnis über den Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
- Nachweis einer praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden von mindestens zwei Jahren,
- Referenzliste mit eigenen Entwurfsplanungen,
- drei eigenhändig erarbeitete Entwurfsplanungen,
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
- tabellarischer Lebenslauf.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure sind:
- berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
- danach eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden und
- Nachweis der für die Tätigkeit erforderlichen Zuverlässigkeit
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung.
Kosten
Antragsgebühr EUR 100,00
Eintragungsgebühr EUR 125,00
Löschungsgebühr EUR 100,00
Verfahrensablauf
- Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
- Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
- Bescheid des Eintragungsausschusses
Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Bauvorlageberechtigt ist, wer in die von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist (Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Mecklenburg-Vorpommern) und wer einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens nachweist, danach mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden praktisch tätig gewesen ist und Bediensteter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist, für die dienstliche Tätigkeit.