Zuwendungen für Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum Schuleintritt beantragen (2017 – 2020)

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt als Projektförderung Zuwendungen zur Schaffung von Neu- und Erweiterungsbauten und in Einzelfällen auch zur Sicherung von Kindertageseinrichtungen.

Ihre zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 204 - Förderung IV

Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Anne Lehmann
Position: Fachperson für Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Erstempfänger:

  • Prioritätenliste
  • Beschluss des Jugendhilfeausschusses
  • Kopien der Anträge der Letztempfänger

Letztempfänger:

  • Tagespflegeerlaubnis/Betriebserlaubnis
  • Auszug aus der Jugendhilfeplanung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Kindertagesbetreuung
  • Unterlagen gemäß Nr. 5 ZBau
  • zusätzlich bei kommunalen Trägern: Erklärung zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit der finanziellen Leistungsfähigkeit und ein Auszug aus RUBIKON

Die Zuwendungen werden unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

  • Bedarf des Betreuungsangebotes für Kinder bis zum Schuleintritt gemäß der örtlichen Jugendhilfeplanung nach § 80 in Verbindung mit § 71 Absatz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
  • Antragstellung:
    • beim LAGuS durch den Erstempfänger: Landkreise und kreisfreie Städte
    • beim Erstempfänger: die Träger von Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen und Gemeinden, in deren Räumen die Kinder bis zum Schuleintritt gefördert werden
  • die geförderte Kindertageseinrichtung sowie die Kindertagespflegeperson muss den Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben
  • ein angemessener Eigenbeitrag von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben muss vom Letztempfänger erbracht werden.

keine

1. Zuständig für Erstempfänger:

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Anke Ruhkieck
Telefon: 0385 3991-534
Telefax: 0385 3991-99510
E-Mail: anke.ruhkieck@lagus.mv-regierung.de

2. Zuständig für Letztempfänger

Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei den Landkreisen und kreisfreien Städten / Jugendamt

Gefördert werden Neubau-, Ausbau-, Umbau- und Sanierungs-, Renovierungs- und Ausstattungsinvestitionen, die der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt dienen.

Zusätzliche Betreuungsplätze sind solche, die entweder neu entstehen oder solche ersetzen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen.

Antragstellung vor Maßnahmebeginn