Ausnahmegenehmigung für das Parken als Betrieb beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Alt Steinbeck

Anwohnerparkausweis (Betriebe)

Ihre zuständige Stelle

Amt Gadebusch
Wohngeld und Soziales

Am Markt 1
19205 Gadebusch, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03886 2121-0
Fax: 03886 2121-41

Mitarbeiter

Frau Heriette Wulf
Telefon: 03886 2121-39
Fax: 03886 2121-41
Position: Sachbearbeiterin
Frau Andra Tiedemann-Olk
Telefon: 03886 2121-56
Fax: 03886 2121-41
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Mo.          09:00 - 12:00 Uhr

Di.            09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

Mi.           geschlossen

Do.          09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:30 Uhr

Fr.            09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht
  • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
  • kein Privatstellplatz vorhanden

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Jede Bewohnerin/jeder Bewohner kann für ihren/seinen Pkw oder ihr/sein Motorrad oder ein von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Dies gilt auch für Betriebe.