Parken: Ausnahmegenehmigung als Betrieb beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Niepars

Anwohnerparkausweis (Betriebe)

Ihre zuständige Stelle

Amt Niepars

Gartenstr. 69b
18442 Niepars

Zentraler Kontakt

Telefon: 038321 661-0
Fax: 038321 661-61

Öffnungszeiten

Montag:       09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:     09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:     geschlossen
Donnerstag:  08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:         09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 35
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht
  • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
  • kein Privatstellplatz vorhanden

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Jede Bewohnerin/jeder Bewohner kann für ihren/seinen Pkw oder ihr/sein Motorrad oder ein von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Dies gilt auch für Betriebe.

Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.