Förderung: Zuschuss für Integrationsprojekte zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Personen beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Werder

Fördermöglichkeit für juristische Personen (insbesondere Bildungsträger), die Projekte zur Vermittlung Arbeitsloser durchführen möchten.

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Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Wenden Sie sich bitte zur Benennung der konkret einzureichenden Unterlagen an die für Ihre Region zuständige Geschäftsstelle des Regionalbeirates. Sie finden diese unter folgendem Link:

  • Förderfähigkeit gemäß Richtlinie
  • positives Votum des zuständigen Regionalbeirates

keine

Nach der Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle des Regionalbeirates erstellen Sie eine Projektidee und reichen diese bei der Geschäftsstelle ein. Ihre Projektidee wird durch die Geschäftsstelle dem Regionalbeirat zur Votierung vorgelegt. Ein positives Votum des Regionalbeirates ist zwingende Fördervoraussetzung. Nach Vorliegen des positiven Votums werden Sie zur Einreichung eines formellen Förderantrages aufgefordert. Der Förderantrag ist rechtsverbindlich unterzeichnet bei der Geschäftsstelle der Regionalbeiräte, Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, 19048 Schwerin einzureichen. Es erfolgt die Weiterleitung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zur Bewilligung.

Wer wird gefördert?

Es werden juristische Personen des privaten Rechts gefördert.

Was wird gefördert?

Es werden Vorhaben gefördert, die langzeitarbeitslose oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Frauen und Männer beim Abbau ihrer Vermittlungsprobleme sowie der Aufnahme von Arbeit oder Ausbildung unterstützen und dabei insbesondere folgende individuelle Problemlagen berücksichtigen:

  • Arbeitsmarktintegrierende Gesundheitsförderung
  • Motivation und Orientierung
  • Berufswegeplanung und individuelle Vermittlungsstrategien
  • Bildung und Qualifizierung
  • Angebote gesellschaftlicher Teilhabe vor Ort
  • Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben

Die Maßnahmen sollen geeignet sein langzeitarbeitslosen oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Frauen und Männern mit besonderen Vermittlungsproblemen den Zugang in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und ihre soziale Integration durch eine Arbeitsaufnahme zu erreichen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind die pauschalisierten Ausgaben für das angestellte Personal auf der Basis von Einheitskosten (Personalkostenpauschale). Zuwendungsfähig sind zudem die pauschalierten Sachausgaben. Die Höhe wird auf der Basis eines Pauschalsatzes (Restkostenpauschale) in Höhe von 20 Prozent der Personalkostenpauschale ermittelt.

Laufzeit der Förderung

vom 28.06.2022 bis zum 31.12.2030

Weitere Informationen

Bezüglich der konkreten Termine und Fristen informieren Sie sich bitte unter dem folgenden Link: