Werkstattkarte beantragen
Die Werkstattkarte weist den Karteninhaber aus und ist mit den Daten der anerkannten Fachkraft und der Werkstatt versehen.
Weiterleitung
Achtung: Dieser Online-Dienst wird von einem externen Anbieter bereitgestellt. Durch Klicken auf WEITER verlassen Sie das MV-SERVICEPORTAL und werden auf die Seiten des externen Anbieters weitergeleitet.
Ihre zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 503 - Neubrandenburg
Neustrelitzer Straße 120
17033
Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Anne
Lehmann
Position:
Fachperson für Datenschutz
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
-
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Anne
Lehmann
Position:
Fachperson für Datenschutz
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Gewerbeanmeldung (Kopie) bzw. Handelsregistereintrag (Kopie) des Unternehmens
- Personalausweis (Kopie) des Firmeninhabers bzw. des verantwortlichen Geschäftsführers/Gesellschafters
- Anerkennung oder Beauftragung des Unternehmens nach § 57 b StVZO (Kopie)
nicht älter als 3 Jahre - Schulungsnachweis nach § 57 b StVZO (Kopie) der Fachkraft
nicht älter als 3 Jahre - Personalausweis (Kopie) der Fachkraft
- Nachweis über das Arbeitsverhältnis der Fachkraft, unterschrieben von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Bei Antrag auf Erneuerung wegen Berichtigung, Fehlfunktion oder Beschädigung
- Rückgabe der nicht mehr nutzbaren Karte - Bei Antrag auf Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl
- schriftliche Erklärung über den Verlust bzw. Nachweis einer Diebstahlanzeige bei der Polizei
Voraussetzungen
- Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern und Kontrollgerätehersteller, die nach § 57b StVZO anerkannt und beauftragt sind
- Fachliche Eignung des Firmeninhabers bzw. des verantwortlichen Geschäftsführers/Gesellschafters sowie der verantwortlichen Fachkraft gemäß § 7 Abs. 1 FPerV
- Firmensitz in M-V
Kosten
EUR 42,00 pro Werkstattkarte
Verfahrensablauf
- Überprüfung des eingegangenen Antrages auf Vollständigkeit und Lesbarkeit
- Erstellung und Versand des Kostenbescheides an den Antragsteller
- Nach Zahlungseingang - Bestellung der Werkstattkarte beim Kraftfahrzeugbundesamt (KBA)
- Versand der Werkstattkarte durch das KBA an die zuständige Behörde (hier: LAGuS M-V) und der dazugehörigen Werkstattkarten-PIN an die Privatanschrift der verantwortlichen Fachkraft des Unternehmens
- Information des Antragstellers durch das LAGuS M-V über Eingang der Werkstattkarte am jeweiligen Ausgabeort
- Ausgabe der Werkstattkarte gegen Empfangsbescheinigung an den Firmeninhaber, den verantwortlichen Geschäftsführer/Gesellschafter oder eine bevollmächtigte Person
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Wartung des digitalen Fahrtenschreibers/Kontrollgerätes darf nur durch anerkannte Werkstätten erfolgen. Für die in diesem Zusammenhang erforderliche Prüfung, Reparatur und Kalibrierung des Fahrtenschreibers sowie für das Herunterladen der Daten und zur Datensicherung werden für qualifiziertes Werkstattpersonal Werkstattkarten ausgestellt. Die Werkstattkarte weist den Karteninhaber aus und ist mit den Daten der anerkannten Fachkraft und der Werkstatt versehen.
Gültigkeit der Werkstattkarte: 1 Jahr
- Antrag auf Erneuerung wegen Fristablauf - frühestens 1 Monat vor Ablauf der Gültigkeit
- Antrag auf Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl - innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bekanntwerden
- Beim Ausscheiden der Fachkraft aus dem Unternehmen - Einziehung der Werkstattkarte durch das Unternehmen und unverzügliche Rückgabe der Karte an das LAGuS M-V
Die Bearbeitungsdauer beträgt 7 bis 10 Tage.
Rechtsgrundlagen
§7 FPersV