Zuschuss für Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburgische Seenplatte

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes.

Ihre zuständige Stelle

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
 

  • Zielstellung des Projekts
  • technische Planungsunterlagen
  • Ausgabenberechnungen einschließlich entsprechender Angebote
  • Übersicht zur Gesamtfinanzierung
     

Weitere Unterlagen zur Beurteilung des Projekts können durch die Bewilligungsbehörde angefordert werden.

Zuwendungen werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • detaillierte Berechnung der Ausgaben einschließlich der Angebote bzw. Kalkulationen,
  • Planungsunterlagen,
  • Zielstellung des Projektes,
  • Übersicht über die vorgesehene Gesamtfinanzierung.
  • keine

Die Anträge sind schriftlich beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt bzw. bei den Großschutzgebietsverwaltungen (Nationalparkämter, Biosphärenreservatsämter) einzureichen.

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind Maßnahmen der Biotop- und Landschaftspflege in Mecklenburg-Vorpommern, wie z. B. Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung, Verbesserung und gegebenenfalls Wiederherstellung landschaftstypischer besonders geschützter Biotope sowie ökologisch und landschaftlich bedeutsamer Landschaftselemente. Weiterhin zuwendungsfähig sind Maßnahmen des Artenschutzes, wie z. B. Maßnahmen zur Habitatsicherung, -gestaltung und -wiederherstellung, zur Verminderung bedeutender Todesursachen und Bestandsrückgängen besonders geschützter Arten oder Maßnahmen zur Sicherung oder Schaffung von Nistplätzen oder Quartieren für besonders geschützte Tierarten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung und wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt. Zuwendungen können bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Weitere Hinweise sind insbesondere Punkt 4 der Förderrichtlinie zu entnehmen.

Mit der Ausführung der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Bewilligung und alle erforderlichen öffentlich-rechtlichen Zulassungen vorliegen. Privatrechtliche Zustimmungen bleiben hiervon unberührt.