Elternbeitragsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern

Ausgewähltes Gebiet: Diedrichshagen

Mecklenburg-Vorpommern ist Kinder- und Familienland - und auch das erste Bundesland, das die Eltern vollständig von den Elternbeiträgen in der Kindertagesförderung entlastet.

Ihre zuständige Stelle

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Sachgebiet Leistungen Kindertagesförderung

St.-Georg-Straße 109
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 381 381-5019
Fax: +49 381 381-2626

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

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Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Mecklenburg-Vorpommern ist Kinder- und Familienland. Deshalb hat sich die Landesregierung für die schrittweise Einführung einer für Eltern kostenfreien Kindertagesbetreuung eingesetzt.

Mecklenburg-Vorpommern ist somit das erste Bundesland, das die Eltern vollständig von den Elternbeiträgen in der Kindertagesförderung entlastet. Mit dem Landtagsbeschluss vom September 2019 kommt es zu einer Beitragsfreiheit in allen Förderarten - d.h. in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege - und im vollen Förderumfang, d.h. bis zu zehn Stunden täglich.

Mit dem Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (kurz KiföG MV) übernimmt das Land ab dem 1. Januar 2020 die Kosten für die vollständige Beitragsfreiheit der Eltern in Mecklenburg-Vorpommern.