Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen Beurkundung

Ausgewähltes Gebiet: Tessin

Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber deren Eltern/Elternteilen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Rostock - Sachgebiet Beistandschaften/ Amtsvormundschaften/ Beurkundungen Bereich Nord


18264 Güstrow, Barlachstadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach1455
18264 Güstrow, Barlachstadt

Adresse

August-Bebel-Straße 3
18209 Bad Doberan, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3843 755-51999
Fax: +49 3843 755-51800

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:08:30 – 12:00 Uhr
13:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:08:30 – 12:00 Uhr
13:30 – 17:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Zur Beurkundung muss der Unterhaltspflichtige vorsprechen und folgende Unterlagen mitbringen:

  • Gültiges Personaldokument
  • Geburtsurkunde des Kindes, wenn vorhanden
  • Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages vom Amt für Jugend, Familie und Bildung (ehem. Jugendamt), Rechtsanwalt bzw. Forderung des Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt
  • Bei Abänderungsbeurkundungen: letzter Schuldtitel (Urkunde, Urteil, Beschluss, Vergleich, notarielle Vereinbarung)

Anspruch auf Beratung und Unterstützung haben:

bei minderjährigen Kindern:

  • der allein sorgeberechtigte Elternteil
  • bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Elternteil, bei dem
    das/die Kind(er) lebt(en)

bei volljährigen Kindern:

  • das volljährige Kind bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, wenn es sich in Schul - oder Berufsausbildung befindet bzw. ein Studium absolviert

Die Beurkundung erfolgt kostenfrei.

Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber deren Eltern/Elternteilen.

In diesem Rahmen werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen geprüft und der Unterhalt festgelegt. Die freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung kann im Jugendamt beurkundet werden (= Unterhaltstitel).