Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen Beurkundung

Ausgewähltes Gebiet: Vorpommern-Rügen

Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber deren Eltern/Elternteilen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Vorpommern-Rügen
Fachgebiet 22.10 - Amtsvormundschaft, Beistandschaft

Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt

Weitere Anschriften

Adresse

Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt

Adresse

Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03831 115
Fax: +49 3831 357-444001

Öffnungszeiten

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr

Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr

Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Zur Beurkundung muss der Unterhaltspflichtige vorsprechen und folgende Unterlagen mitbringen:

  • Gültiges Personaldokument
  • Geburtsurkunde des Kindes, wenn vorhanden
  • Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages vom Amt für Jugend, Familie und Bildung (ehem. Jugendamt), Rechtsanwalt bzw. Forderung des Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt
  • Bei Abänderungsbeurkundungen: letzter Schuldtitel (Urkunde, Urteil, Beschluss, Vergleich, notarielle Vereinbarung)

Anspruch auf Beratung und Unterstützung haben:

bei minderjährigen Kindern:

  • der allein sorgeberechtigte Elternteil
  • bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Elternteil, bei dem
    das/die Kind(er) lebt(en)

bei volljährigen Kindern:

  • das volljährige Kind bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, wenn es sich in Schul - oder Berufsausbildung befindet bzw. ein Studium absolviert

Die Beurkundung erfolgt kostenfrei.

Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern gegenüber deren Eltern/Elternteilen.

In diesem Rahmen werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen geprüft und der Unterhalt festgelegt. Die freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung kann im Jugendamt beurkundet werden (= Unterhaltstitel).