Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburgische Seenplatte

Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Sozialamt / sonstige Hilfen

An der Hochstraße 1
17036 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 57087-5275
Fax: +49 395 57087-65992

Mitarbeiter

Elisa Lemke
Telefon: +49 39557087475 0
Fax: 0395 570874950
Uta Heldt
Telefon: +49 39557087232 8
Fax: 0395 5708765992
Petra Fritze
Telefon: +49 39557087571 8
Fax: 0395 5708765992
Anette Scheiwe
Telefon: +49 39557087553 9
Fax: 0395 5708765992
Sandra Berg
Telefon: +49 39557087315 9
Fax: 0395 5708765992
Marion Hofstaedt
Telefon: +49 39557087571 7
Fax: 0395 5708765992
Gabriela Neumann
Telefon: +49 39557087523 4
Fax: 0395 5708765992
Cornelia Blatt
Telefon: +49 39557087575 2
Fax: 0395 570875950
Katrin Klutt
Telefon: +49 39557087588 5
Fax: 0395 5708765992
Annette Krecklow
Telefon: +49 39557087412 6
Fax: 0395 5708765992
Maria Wulff
Telefon: +49 39557087571 2
Fax: 0395 5708765992
Annekatrin Wendt
Telefon: +49 39557087375 0
Fax: 03981 2566035
Lea Gebhardt
Telefon: +49 39557087519 6
Fax: 0395 5708765992
Stefanie Jannusch
Telefon: +49 39557087230 5
Judith Dabruck
Telefon: +49 39557087345 3
Fax: 0395 5708765992
Mobiltelefon: 0175 1876013
Fabian Schulz
Telefon: +49 39557087527 5
Fax: 0395 5708765992

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe

Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen

für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
Anzahl: 30
Kostenfrei

Parkplatz
Anzahl: 10
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Deutsche Rentenversicherung
Bus: 22
Bus: 2

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.  

Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:

  • Ärztliche Behandlung und Betreuung,
  • Unterstützung durch Hebammen,
  • Medikamente, Verband- und Heilmitteln.

Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.