Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt/Hilfe zur Pflege
Rostocker Straße 76
23970
Wismar, Hansestadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Adresse
Börzower Weg 3
23936
Grevesmühlen, Stadt
Postanschrift
23958 Wismar, Hansestadt
Postanschrift
Postfach1565
23958
Wismar, Hansestadt
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Hinweis:
Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Parkplätze
Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei
Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Kostenfrei
Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Malzfabrik in Grevesmühlen
Bus:
Malzfabrik in Grevesmühlen
Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus:
Dr.-Leber-Straße in Wismar
Wismar Bahnhof
Regionalbahn:
Wismar Bahnhof
Lindengarten in Wismar
Bus:
Lindengarten in Wismar
Grevesmühlen Bahnhof
Regionalbahn:
Grevesmühlen Bahnhof
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Kosten
Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:
- Ärztliche Behandlung und Betreuung,
- Unterstützung durch Hebammen,
- Medikamente, Verband- und Heilmitteln.
Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.