Eine Genehmigung für die Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen mit Exposition durch ionisierende Strahlung erhalten

Wenn Sie in Einrichtungen mit einer Exposition durch ionisierende Strahlung arbeiten oder andere Personen dort beschäftigen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Beim...

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung in fremden Anlagen und Einrichtungen
  • Kopien der Bestellschreiben der Strahlenschutzbeauftragten
  • Nachweise über die Fachkunde im Strahlenschutz der Strahlenschutzbeauftragtern
  • Kopie der Strahlenschutzanweisung
  • In der Regel polizeiliches Führungszeugnis des Antragsstellers und der Strahlenschutzbeauftragten
  • Abgrenzungsverträge (Entwurf kann ausreichen)
  • Keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers, seines gesetzlichen Vertreters beziehungsweise Berechtigten
  • Die für eine sichere Ausführung der Tätigkeit notwendige Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten mit den erforderlichen Befugnissen und der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz
  • An Stelle eines Strahlenschutzbeauftragten kann auch der Antragsteller oder sein gesetzlicher Vertreter die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen.
  • Die bei der Tätigkeit sonst tätigen Personen müssen das notwendige Wissen und die notwendigen Fertigkeiten im Hinblick auf die mögliche Strahlengefährdung und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen besitzen.
  • Die erforderlichen Ausrüstungen müssen vorhanden sein und entsprechende Maßnahmen müssen getroffen sein, um die relevanten Schutzvorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung einzuhalten.

Ja. Wird von den Ländern festgelegt.

Wenn Sie eine Genehmigung der Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen beantragen möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Landesbehörde nach dem Ablauf des Verfahrens.

Wenn Sie in Einrichtungen mit einer Exposition durch ionisierende Strahlung arbeiten oder andere Personen dort beschäftigen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Beim Strahlenschutz geht es um den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Wirkungen von ionisierender und nicht ionisierender Strahlung aus natürlichen und künstlichen Strahlenquellen.

Sollten Sie als Firma oder Einzelunternehmer in einer Anlage oder Einrichtung arbeiten oder Personen beschäftigen, in denen die Exposition durch ionisierende Strahlung zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr führen kann, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Die Personen gelten in diesem Fall als beruflich exponierte Personen.

Bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen und Störstrahler können Sie zwischen einer Genehmigung (nach § 25 StrlSchG) und einer Anzeige (nach § 26 StrlSchG) wählen. Diese Genehmigung gilt üblicherweise bundesweit.

Die Genehmigung betrifft Sie, wenn Sie ein Unternehmen haben, das beispielsweise  in Kernkraftwerken Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten durchführt oder ein Reinigungsunternehmen, welches in einer nuklearmedizinischen Einrichtung tätig ist.

Für die Genehmigung benötigen Sie mindestens einen Strahlenschutzbeauftragten, der die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt. Für Sie beziehungsweise für jeden Beschäftigten, der zum Einsatz kommen soll, ist in der Regel ein Strahlenpass erforderlich; Ausnahmen sind mit behördlicher Zustimmung möglich, wenn die Personen nur in einer fremden Anlage oder Einrichtung eingesetzt werden. Der Strahlenschutzbeauftragte veranlasst eine ärztliche Überwachung der beruflich exponierten Personen (§ 77 StrlSchV).

Die Genehmigung wird auf längstens fünf Jahre befristet.

Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Landesbehörde.