Fremdenverkehrsabgabe

Ausgewähltes Gebiet: Dargun, Stadt

Kommunen, die als Kur- und Erholungsort anerkannt sind, können eine Fremdenverkehrsabgabe erheben.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Dargun

Platz des Friedens 6
17159 Dargun, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 039959 253-0
Fax: 039959 25353

Mitarbeiter

Herr Sirko Wellnitz
Telefon: 039959 25311
Position: Bürgermeister

Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 4
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Bushaltestelle ZOB Dargun
Bus: Linie 401

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Fremdenverkehrsabgabe stellt sich für den Abgabepflichtigen grundsätzlich als Kostenfaktor dar. Die Höhe der Fremdenverkehrsabgabe bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.

Die Fremdenverkehrsabgabe wird grundsätzlich als Jahresabgabe nach den Regelungen der jeweiligen gemeindlichen Satzung erhoben.

Eine als Kur- und Erholungsort anerkannte Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung von Personen und Personenvereinigungen, denen durch den Fremdenverkehr Vorteile geboten werden, eine Fremdenverkehrsabgabe erheben. Die Fremdenverkehrsabgabe dient der teilweisen Deckung des Aufwandes der Fremdenverkehrswerbung sowie der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen.

gemeindliche Satzung (Fremdenverkehrsabgabesatzung)

Die Fristen für die Fälligkeit der Fremdenverkehrsabgabe sind in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.