Fremdenverkehrsabgabe
Kommunen, die als Kur- und Erholungsort anerkannt sind, können eine Fremdenverkehrsabgabe erheben.
Ihre zuständige Stelle
Amt Nord-Rügen
Ernst-Thälmann-Str. 37
18551
Sagard
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Dienstag
09.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 17.30 Uhr
Donnerstag
09.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Ausnahmeregelung:
Nach vorheriger Terminabsprache besteht für alle Bürger die Möglichkeit, die entsprechende Fachabteilung auch außerhalb unserer Sprechzeiten zu konsultieren.
Parkplätze
Anzahl: 30
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Kosten
Die Fremdenverkehrsabgabe stellt sich für den Abgabepflichtigen grundsätzlich als Kostenfaktor dar. Die Höhe der Fremdenverkehrsabgabe bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.
Verfahrensablauf
Die Fremdenverkehrsabgabe wird grundsätzlich als Jahresabgabe nach den Regelungen der jeweiligen gemeindlichen Satzung erhoben.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Eine als Kur- und Erholungsort anerkannte Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung von Personen und Personenvereinigungen, denen durch den Fremdenverkehr Vorteile geboten werden, eine Fremdenverkehrsabgabe erheben. Die Fremdenverkehrsabgabe dient der teilweisen Deckung des Aufwandes der Fremdenverkehrswerbung sowie der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen.
Rechtsgrundlagen
gemeindliche Satzung (Fremdenverkehrsabgabesatzung)
Fristen
Die Fristen für die Fälligkeit der Fremdenverkehrsabgabe sind in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.