Kurabgabe

Ausgewähltes Gebiet: Warnow-West

Kommunen, die als Kur- und Erholungsort anerkannt sind, können eine Kurabgabe erheben.

Ihre zuständige Stelle

Amt Warnow-West

Schulweg 1a
18198 Kritzmow

Zentraler Kontakt

Telefon: 038207 633-0
Fax: 038207 633-29

Mitarbeiter

Herr Leif Kaiser
Telefon: 038207 63312
Fax: 038207 63329
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Dienstag 9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Donnerstag 9 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag 9 - 12 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 20
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Herr Jörg Blotenberg
Position: Fachperson für Datenschutz
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Kurabgabe stellt sich für den Abgabepflichtigen grundsätzlich als Kostenfaktor dar. Die Höhe der Kurabgabe bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.

Eine als Kur- und Erholungsort anerkannte Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung von ortsfremden Personen, die sich im gemeindlichen Erhebungsgebiet aufhalten, eine Kurabgabe erheben. Die Kurabgabe dient der teilweisen Deckung des Aufwandes der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen.

Die Fristen für die Fälligkeit der Kurabgabe sind in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.