Kurabgabe

Ausgewähltes Gebiet: Am Stettiner Haff

Kommunen, die als Kur- und Erholungsort anerkannt sind, können eine Kurabgabe erheben.

Ihre zuständige Stelle

Amt Am Stettiner Haff

Stettiner Str. 1
17367 Eggesin, Stadt

Weitere Anschriften

Adresse

Goethestr. 12
17373 Ueckermünde

Zentraler Kontakt

Telefon: 039779 264-0
Telefon: 039771 203-28
Fax: 039779 26442
Hauptsitz
Fax: 039771 203-16
Außenstelle Ueckermünde

Mitarbeiter

Herr Gerhard Seike
Telefon: 039779 264-41
Fax: 039779 264-42
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 - 18.00 Uhr (Außenstelle)
Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr (Außenstelle)
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr (Außenstelle)

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Kurabgabe stellt sich für den Abgabepflichtigen grundsätzlich als Kostenfaktor dar. Die Höhe der Kurabgabe bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.

Eine als Kur- und Erholungsort anerkannte Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung von ortsfremden Personen, die sich im gemeindlichen Erhebungsgebiet aufhalten, eine Kurabgabe erheben. Die Kurabgabe dient der teilweisen Deckung des Aufwandes der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen.

Die Fristen für die Fälligkeit der Kurabgabe sind in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.