Kurabgabe

Ausgewähltes Gebiet: West-Rügen

Kommunen, die als Kur- und Erholungsort anerkannt sind, können eine Kurabgabe erheben.

Ihre zuständige Stelle

Amt West-Rügen

Dorfplatz 2
18573 Samtens

Zentraler Kontakt

Fax: 038306 15938

Mitarbeiter

Frau Gerlinde Pesl
Telefon: 038306 159-10
Fax: 038306 159-38
Position: Sekretärin
Herr Rainer Schultz
Telefon: 038306 159-11
Fax: 038306 159-38
Position: Leitender Verwaltungsbeamter

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: geschlossen

Parkplätze

Anzahl: 15
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Kurabgabe stellt sich für den Abgabepflichtigen grundsätzlich als Kostenfaktor dar. Die Höhe der Kurabgabe bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.

Eine als Kur- und Erholungsort anerkannte Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung von ortsfremden Personen, die sich im gemeindlichen Erhebungsgebiet aufhalten, eine Kurabgabe erheben. Die Kurabgabe dient der teilweisen Deckung des Aufwandes der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen.

Die Fristen für die Fälligkeit der Kurabgabe sind in der jeweiligen gemeindlichen Satzung geregelt.