Wohngeld als Mietzuschuss - Änderungen mitteilen

Ausgewähltes Gebiet: Schwerin, Landeshauptstadt

Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern.
Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

Ihre zuständige Stelle

Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Wohngeld/ Bildung und Teilhabe

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 0385 545-2130

Mitarbeiter

Frau Bianca Zielke
Telefon: +49 385 545-2230
Position: Sachbearbeiterin
Zuständigkeitsbereich:
Anfangsbuchstabe Familienname: Df - Dz, E, F, Ga
Frau Franziska Jabs
Telefon: +49 385 545-2233
Position: Sachbearbeiterin
Zuständigkeitsbereich:
Anfangsbuchstabe Familienname: Wah-Wz, X, Y, Z
Frau Angela Pieper-Diers
Telefon: +49 385 545-2128
Position: Sachbearbeiterin
Zuständigkeitsbereich:
Anfangsbuchstabe Familienname: Sif - Sz, T, U, Va - Vi
Herr Nico Bagemihl
Telefon: +49 385 545-2122
Position: Sachbearbeiter
Zuständigkeitsbereich:
Anfangsbuchstabe Familienname: Schem - Sie
Frau Michaela Grabowski
Telefon: +49 385 545-2228
Position: Sachbearbeiterin
Zuständigkeitsbereich:
Anfangsbuchstabe Familienname: Sn-Sz, T, U, V, Wa-Wag
Frau Ina Thoms
Telefon: +49 385 545-2138
Position: Sachbearbeiterin
Zuständigkeitsbereich:
Anfangsbuchstabe Familienname: Hed - Hz, I, J, Ka - Kae
Frau Katrin Pickmann
Telefon: +49 385 545-2081
Position: Sachbearbeiterin
Zuständigkeitsbereich:
Beginn Familienname: Bes - Bz, Ca - Cz, Da - De
Frau Silke Boeck
Telefon: +49 385 545-2140
Position: Sachbearbeiterin
Zuständigkeitsbereich:
Anfangsbuchstabe Familienname: Prj - Pz, Q, R, Sa - Schel
Herr David Tippelt
Telefon: +49 385 545-2227
Position: Sachbearbeiter
Zuständigkeitsbereich:
Anfangsbuchstabe Familienname: A, Ba - Ber
Herr Florian Bernhard Swazina
Telefon: +49 385 545-2136
Position: Sachbearbeiter
Zuständigkeitsbereich:
Anfangsbuchstabe Familienname: Kem-Kz, La-Lah
Frau Christin Augustin
Telefon: +49 385 545-2146
Position: Fachgruppenleiterin
Frau Anne-Maria Grygas
Telefon: +49 385 545-2231
Position: Sachbearbeiterin
Zuständigkeitsbereich:
Anfangsbuchstabe Familienname: Muf - Mz, N, O, Pa - Pri
Frau Mirjam Löser
Telefon: +49 385 545-2217
Position: Sachbearbeiterin
Zuständigkeitsbereich:
Anfangsbuchstabe Familienname: Gb - Gz, Ha - Hec
Frau Anica Skalecki
Telefon: +49 385 545-2178
Position: Sachbearbeiterin
Zuständigkeitsbereich:
Anfangsbuchstabe Familienname: Vj - Vz, W, X, Y, Z
Frau Haack Franziska
Telefon: +49 385 545-2130
Position: Sachbearbeiterin
Zuständigkeitsbereich:
Anfangsbuchstabe Familienname: Kaf - Kra

Parkplätze

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig

Verkehrsanbindung

Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2

Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity

Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Den DSGVO-Hinweis finden Sie direkt im Online-Dienst.

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
  • Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
  • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
  • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
     

In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:

  • Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %,
  • Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %,
  • Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder.

Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:

  • Umzug des gesamten Haushalts,
  • Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes,
  • Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
  • zweckwidriger Verwendung von Wohngeld.
  • keine

Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.

Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,

  • wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
  • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
  • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
  • wenn der gesamte Haushalt umzieht,
  • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
  • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

Die Änderungen sind der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.