Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Altentreptow

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung. 

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Gesundheitsamt / Gesundheitsschutz

Woldegker Chaussee 35
17235 Neustrelitz, Residenzstadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 57087-7777
Fax: +49 395 57087-65952

Mitarbeiter

Jessica Böhl-Hänsch
Telefon: +49 39557087412 9
Fax: 0395 5708765952
Katrin Kube
Telefon: +49 39557087231 8
Antje Veit
Telefon: +49 39557087312 9
Fax: 0395 5708765952
Ines Wiedefeld
Telefon: +49 39557087413 7
Fax: 0395 5708765952
Juliana Stöcker
Telefon: +49 39557087415 3
Fax: 0395 5708765952
Jonathan Arlt
Telefon: +49 39557087234 6
Ines Stäglich
Telefon: +49 39557087239 0
Fax: 0395 5708765952
Manuela Luther
Telefon: +49 39557087313 0
Fax: 0395 5708765952
Kathrin Roloff
Telefon: +49 39557087413 6
Sonja Rakow
Telefon: +49 39557087539 4
Fax: 0395 5708765952
Cindy Dobberstein
Telefon: +49 39557087239 9
Fax: 0395 5708765952
Daniel Hakert
Telefon: +49 39557087236 9
Franz-Josef Stein
Telefon: +49 39557087312 8
Fax: 0395 5708765952

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe

Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen

für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Termine zur Belehrung über das Infektionsschutzgesetz: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Landkreis/Landratsamt/Fach%C3%A4mter/index.php?La=1&object=tx,2761.23694.1&kat=&kuo=2&sub=0

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per Mail an den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte unter: ifsg.belehrung@lk-seenplatte.de