Ehrung eines Ehe- oder Altersjubiläums beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Lubmin

Die kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden können die Ehrung eines Ehe- und Altersjubiläums durch der/die Ministerpräsident/in beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Lubmin

Geschwister-Scholl-Weg 15
17509 Lubmin, Seebad

Zentraler Kontakt

Telefon: 038354 350-0
Fax: 038354 22197

Mitarbeiter

Frau Astrid Holzhüter
Telefon: 038354 35020
Fax: 038354 22197
Position: Leitende Verwaltungsbeamtin
Herr Klaus Buchheister
Position: Amtsvorsteher

Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr mit Terminvereinbarung
Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr mit Terminvereinbarung

Parkplätze

vorhanden
Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Ehejubiläum: Wiederkehr des 50., 60., 70., 75. Hochzeitstages
  • Altersjubiläum: Erreichen des 90., 95., 100. Lebensjahres sowie danach jedes weitere Lebensjahr

Für die Bürgerinnen und Bürger entstehen keine Kosten.

Die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte, die Ämter und amtsfreien Gemeinden stellen bevorstehende Jubiläen rechtzeitig fest (bei Altersjubiläen anhand des Melderegisters; bei Ehejubiläen anhand der Angaben zum Personenstand aufgrund standesamtlicher Bestätigungen). Sie prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Ehrung vorliegen.

Die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte, die Ämter und amtsfreien Gemeinden beantragen anschließend die Ehrung eines Ehe- und Altersjubiläums beim Landesamt für innere Verwaltung.

Die Glückwunschurkunden und gegebenenfalls die Geldgeschenke werden den Jubilaren regelmäßig in deren Wohnung am Ehrentag durch die Landrätin oder den Landrat oder die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister oder durch deren Beauftragte persönlich überreicht. Glückwunschurkunden und Geldgeschenke werden den Landräten und Oberbürgermeistern zugeleitet.

Im Namen des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhalten eine Glückwunschkarte der Ministerpräsidentin in den Gemeinden mit ständigem Hauptwohnsitz gemeldete

  • Ehepaare zur 50., 60., 70., 75. Wiederkehr ihres Hochzeitstages, sofern die Ehe bis zum jeweils anstehenden Ehejubiläum ununterbrochen bestand. Bei einem am Jubiläumstag anhängigen Scheidungsverfahren wird die Voraussetzung nicht erfüllt.
  • Altersjubilare mit Vollendung des 90., 95., 100. und danach jedes weiteren Lebensjahres.

Bei einem 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläum und mit Vollendung des 100. Lebensjahres und danach jeden weiteren Lebensjahres wird neben der Glückwunschurkunde ein Geldgeschenk in Höhe von EUR 50,00 überreicht.

Anträge sind spätestens sechs Wochen vor dem Tag des Jubiläums beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (LAiV) vorzulegen.