Ihre zuständige Stelle
Amt Züssow
Einwohnermeldewesen
Dorfstraße 68a
17390
Ziethen
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Postanschrift
Dorfstraße 6
17495
Züssow
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag kein Sprechtag
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch kein Sprechtag
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 -16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERBÜRO GÜTZKOW, ZIETHEN UND ZÜSSOW
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
um lange Wartezeiten zu vermeiden, haben wir für den Besucherverkehr die bürgerfreundliche Terminvergabe eingeführt.
Für alle Verwaltungsleistungen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch, per E-Mail oder Brief erreichbar.
Parkplätze
Ausreichend vorhanden!
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Ausreichend vorhanden!
Anzahl:
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
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Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
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Abteilung 2 - Abteilung Beschaffung, Dienstleistungen
19059 Schwerin, Landeshauptstadt
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Voraussetzungen
- Ehejubiläum: Wiederkehr des 50., 60., 70., 75. Hochzeitstages
- Altersjubiläum: Erreichen des 90., 95., 100. Lebensjahres sowie danach jedes weitere Lebensjahr
Kosten
Für die Bürgerinnen und Bürger entstehen keine Kosten.
Verfahrensablauf
Die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte, die Ämter und amtsfreien Gemeinden stellen bevorstehende Jubiläen rechtzeitig fest (bei Altersjubiläen anhand des Melderegisters; bei Ehejubiläen anhand der Angaben zum Personenstand aufgrund standesamtlicher Bestätigungen). Sie prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Ehrung vorliegen.
Die kreisfreien und die großen kreisangehörigen Städte, die Ämter und amtsfreien Gemeinden beantragen anschließend die Ehrung eines Ehe- und Altersjubiläums beim Landesamt für innere Verwaltung.
Die Glückwunschurkunden und gegebenenfalls die Geldgeschenke werden den Jubilaren regelmäßig in deren Wohnung am Ehrentag durch die Landrätin oder den Landrat oder die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister oder durch deren Beauftragte persönlich überreicht. Glückwunschurkunden und Geldgeschenke werden den Landräten und Oberbürgermeistern zugeleitet.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Im Namen des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhalten eine Glückwunschkarte der Ministerpräsidentin in den Gemeinden mit ständigem Hauptwohnsitz gemeldete
- Ehepaare zur 50., 60., 70., 75. Wiederkehr ihres Hochzeitstages, sofern die Ehe bis zum jeweils anstehenden Ehejubiläum ununterbrochen bestand. Bei einem am Jubiläumstag anhängigen Scheidungsverfahren wird die Voraussetzung nicht erfüllt.
- Altersjubilare mit Vollendung des 90., 95., 100. und danach jedes weiteren Lebensjahres.
Bei einem 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläum und mit Vollendung des 100. Lebensjahres und danach jeden weiteren Lebensjahres wird neben der Glückwunschurkunde ein Geldgeschenk in Höhe von EUR 50,00 überreicht.
Fristen
Anträge sind spätestens sechs Wochen vor dem Tag des Jubiläums beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (LAiV) vorzulegen.