Ihre zuständige Stelle
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Jugendamt / Kindertagesförderung
An der Hochstraße 1
17036
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Postfach110264
17042
Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
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Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:
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Kostenfrei
Parkplatz
Anzahl: 10
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Behindertenparkplatz
Anzahl: 1
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Deutsche Rentenversicherung
Bus:
22
Bus:
2
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich so früh wie möglich über freie Betreuungsplätze informieren. Hierfür können Sie sich an das zuständige Jugendamt bzw. den Fachdienst Jugend wenden oder direkt an den gewünschten Hort. In begründeten Einzelfällen ist auch die Betreuung durch eine Tagespflegeperson möglich.
Ein Rechtsanspruch auf Hortförderung besteht in Mecklenburg-Vorpommern nicht, jedoch muss der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen und Einrichtungen vorhalten. Hierbei müssen insbesondere die Bedürfnisse von Familien mit erwerbstätigen, erwerbssuchenden, in Ausbildung befindlichen oder sozial benachteiligten Eltern berücksichtigt werden.
Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
Der Antrag ist gemäß § 6 Abs. 6 KiföG M-V in der Regel drei Monate vor Betreuungsbeginn mit den erforderlichen und aktuellen Nachweisen (nicht älter als 3 Monate) einzureichen. Für Kinder im Hortalter erfolgt die Prüfung der Ganztags- und Teilzeitförderung ausschließlich durch das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
Die Prüfung der bedarfsgerechten Inanspruchnahme von Plätzen erfolgt auf der Grundlage eines Antrages der Personensorgeberechtigten an das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Entsprechende aktuelle Nachweise zum Umfang der Berufstätigkeit, der Ausbildung, des Studiums, der Teilnahme an Maßnahmen der Jobcenter bzw. der Bundesanstalt für Arbeit, der Inanspruchnahme von Elternzeit oder der Vorlage sonstiger Gründe sind einzureichen. Der Antrag ist 6 Wochen vor beabsichtigter Inanspruchnahme mit der Bestätigung des Trägers der Kindertageseinrichtung über einen vorhandenen freien Platz in der gewünschten Kindertageseinrichtung im Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte einzureichen.
Die Entscheidung über die bedarfsgerechte Förderung erfolgt ab dem Monat, in dem der Antrag beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eingegangen ist. Eine rückwirkende Bewilligung erfolgt in der Regel nicht. Eine Kopie des Bewilligungsbescheides wird durch das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur Erfüllung der Aufgaben nach dem KiföG M-V an den jeweiligen Träger der Kindertageseinrichtung und an die zuständige Wohnsitzgemeinde weitergeleitet
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Im Hort erfolgt die Ganztagsförderung montags bis freitags im Umfang von bis zu 6 Stunden täglich, die Teilzeitförderung bis zu drei Stunden täglich. Dies gilt auch in den Ferienzeiten.
Ab dem 01.01.2020 sind Eltern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern von den Elternbeiträgen der Kindertagesförderung freigestellt. Hierzu gehören auch die Elternbeiträge innerhalb der Hortförderung.
Entsteht den Eltern in den Ferienzeiten ein erhöhter Bedarf, so muss dieser den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe unverzüglich angezeigt werden. Eltern tragen die Kosten, die sich durch die erhöhte Inanspruchnahme während der Schulferien ergibt. Jedoch ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme dieses Elternbeitrags verpflichtet, soweit den Eltern die Kosten nicht oder nur anteilig zuzumuten sind.
Im begründeten Einzelfall ist die Förderung eines schulpflichtigen Kindes auch durch eine Tagespflegeperson möglich.
Rechtsgrundlagen
§§ 5, 21 Absatz 4 und Absatz 6 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V)
Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
Richtlinie zur Ausgestaltung der Kindertagesförderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte