Hortbetreuung

Ausgewähltes Gebiet: Alt Farpen

Im Hort erfolgt die Ganztagsförderung montags bis freitags im Umfang von bis zu 6 Stunden täglich, die Teilzeitförderung bis zu drei Stunden täglich. Dies gilt auch in den Ferienzeiten.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Altwismarstraße 7-17
23966 Wismar, Hansestadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Frau P. Bischof
Telefon: +49 3841 3040-5183
Fax: +49 3841 3040-85183
Funktion: Sachbearbeiterin Bedarfsprüfung/ Übernahme Verpflegungskosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Frau M. Rogall
Telefon: +49 3841 3040-5177
Fax: +49 3841 3040-85177
Funktion: Sachbearbeiterin Kindertagesförderung
Frau S. Thieß
Telefon: +49 3841 3040-5185
Fax: +49 3841 3040-85185
Funktion: Sachbearbeiterin Bedarfsprüfung/ Übernahme Verpflegungskosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Frau N. Kistel
Telefon: +49 3841 3040-5182
Fax: +49 3841 3040-85182
Funktion: Sachbearbeiterin Bedarfsprüfung/ Übernahme Verpflegungskosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Frau I. Mörl
Telefon: +49 3841 3040-5181
Fax: +49 3841 3040-85181
Funktion: Sachbearbeiterin Bedarfsprüfung/ Übernahme Verpflegungskosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Frau M. Teske
Telefon: +49 3841 3040-5184
Fax: +49 3841 3040-85184
Funktion: Sachbearbeiterin Bedarfsprüfung/ Übernahme Verpflegungskosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Frau F. Kramer
Telefon: +49 3841 3040-5180
Fax: +49 3841 3040-85180
Funktion: Sachbearbeiterin Bedarfsprüfung/ Übernahme Verpflegungskosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Besucheradresse: Der Eingang erfolgt über das Treppenhaus in dem Eingangsbereich, der zum EDEKA Markt führt.
Parkmöglichkeiten sind über das kostenpflichtige Parkhaus der Altwismarstraße oder die Parkflächen des Landkreises in der Rostocker Straße gewährleistet.

Parkplätze

Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Kostenfrei

Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

Wismar Bahnhof
Regionalbahn: Wismar Bahnhof

Lindengarten in Wismar
Bus: Lindengarten in Wismar

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg:

Das Kind, für das der Antrag gestellt wird, muss im Landkreis Nordwestmecklenburg seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Eltern sollten sich so früh wie möglich über freie Betreuungsplätze informieren. Hierfür können Sie sich an das zuständige Jugendamt bzw. den Fachdienst Jugend wenden oder direkt an den gewünschten Hort. In begründeten Einzelfällen ist auch die Betreuung durch eine Tagespflegeperson möglich.

Ein Rechtsanspruch auf Hortförderung besteht in Mecklenburg-Vorpommern nicht, jedoch muss der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen und Einrichtungen vorhalten. Hierbei müssen insbesondere die Bedürfnisse von Familien mit erwerbstätigen, erwerbssuchenden, in Ausbildung befindlichen oder sozial benachteiligten Eltern berücksichtigt werden.

Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg:

Der Bedarf soll drei Monate vor Beginn des Betreuungsverhältnisses unter Berücksichtigung der Betreuungsart und des Betreuungsumfanges beantragt werden.

Sofern kein Rechtsanspruch besteht, sind entsprechende Nachweise zum Antrag einzureichen.

Als Nachweise werden unter Anderem anerkannt:

Arbeitszeitnachweise der Eltern
Bestätigungen über Leistungen der Bundesagentur für Arbeit und/ oder Jobcenter sowie von anderen Sozialleistungsträgern
Ausbildungsnachweise/ Schul-/ Studienbescheinigungen
Gewerbeanmeldungen/ Selbstauskunft über den zeitlichen Umfang der Tätigkeit 

Jede Veränderung ist unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen!

Im Hort erfolgt die Ganztagsförderung montags bis freitags im Umfang von bis zu 6 Stunden täglich, die Teilzeitförderung bis zu drei Stunden täglich. Dies gilt auch in den Ferienzeiten.

Ab dem 01.01.2020 sind Eltern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern von den Elternbeiträgen der Kindertagesförderung freigestellt. Hierzu gehören auch die Elternbeiträge innerhalb der Hortförderung.

Entsteht den Eltern in den Ferienzeiten ein erhöhter Bedarf, so muss dieser den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe unverzüglich angezeigt werden. Eltern tragen die Kosten, die sich durch die erhöhte Inanspruchnahme während der Schulferien ergibt. Jedoch ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme dieses Elternbeitrags verpflichtet, soweit den Eltern die Kosten nicht oder nur anteilig zuzumuten sind.

Im begründeten Einzelfall ist die Förderung eines schulpflichtigen Kindes auch durch eine Tagespflegeperson möglich.

Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg:

Änderungen in Bezug auf die Betreuungszeit und -art bedürfen einer erneuten Antragstellung (von Ganztagsplatz auf Teilzeit oder von Teilzeit auf ganztags).

§§ 5, 21 Absatz 4 und Absatz 6 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V)