Versammlung anmelden

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburgische Seenplatte

Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten möchte, muss diese grundsätzlich 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern und Teilnehmerinnen oder Aufruf über unterschiedliche Medien) bei der zuständigen Behörde anmelden.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Ordnungsamt / Allgemeines Ordnungsrecht

Große Krauthöferstraße 5
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Fax: +49 395 57087-65932

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe

Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen

für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)  Verantwortlicher für die Datenverarbeitung (Name Behörde, Sitz, Kontaktdaten, vertretungsberechtigte Person / Leitung) Zuständige Fachabteilung (Ansprechpartner/In, Kontaktdaten) Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Der Landrat Platanenstraße 43 17033 Neubrandenburg https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/ Ordnungsamt SG 32.1 Allgemeines Ordnungsrecht Frau Sokolow Telefon: 0395 57087 2202 E-Mail: annett.sokolow@lk-seenplatte.de Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter ZV eGo-MV Eckdrift 103, 19061 Schwerin Telefon: 0385 / 77 33 47-51 E-Mail: datenschutz@ego-mv.de Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Zwecke: Verwaltung von Anmeldungen über öffentliche Versammlungen und Aufzüge nach § 14 des Versammlungsgesetzes, Vollzug des Versammlungsgesetzes Rechtsgrundlagen: §§ 2 Abs. 1, 14 ff. Versammlungsgesetz, § 4 Abs. 1 LDG M-V, Art. 6 DS-GVO, Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten durch die betroffene Person: Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, für einen Vertragsabschluss erforderlich oder die betroffene Person ist verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen. nein X ja Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten Bei der Nichtbereitstellung der erforderlichen Antragsdaten können keine Anmeldebestätigungen erteilt werden. Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden: Personendaten: Familienname, Geburtsname, Vorname, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail, Aufenthaltsort bzw. Wohnsitz Angaben zur Versammlungsstätte: Ort/Anschrift, bei Mitführen von Fahrzeugen im Aufzug: amtl. Kennzeichen des Kfz, Wurden die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben – zusätzlich: Information aus welcher Quelle die personenbezogenen Daten stammen und gegebenenfalls, ob sie aus öffentlich zugänglichen Quel-len stammen Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:  Polizeibehörde,  örtl. Ordnungsbehörde Geplante Datenübermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation X nein ja Weitere Informationen gem. Art. 13 Abs. 1 lit. f) bzw. Art. 14 Abs. 1 lit. f) DS-GVO Speicherdauer der Daten, bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer: 10 Jahre Information zu Betroffenenrechten Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertrag-barkeit und Widerspruch bezüglich aller Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten weisen wir Sie an dieser Stelle ausdrücklich hin. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Art. 15 bis 21 DS-GVO. Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie haben das Recht Beschwerden beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern zu erheben: Postanschrift: Schloss Schwerin, Lennéstraße 1, 19053 Schwe-rin, Tel.: 0385 / 59494-0 oder E-Mail: info@datenschutz-mv.de. https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Schnellnavigation/Startseite/DSVGO

  • Sie müssen für jede Versammlung eine Person haben, welche die Versammlung angemeldet hat, sowie eine Versammlungsleitung benennen.
  • Die anmeldende Person kann eine Einzelperson, eine Organisation oder eine Vereinigung sein.
  • Die Versammlungsleitung muss eine Einzelperson sein.
  • Diese Einzelperson ist für einen geordneten Ablauf der Versammlung verantwortlich und während der Versammlung die Ansprechperson für die Polizei und die Versammlungsbehörde.
  • Die Versammlungsleitung muss während der gesamten Dauer der Versammlung anwesend sein. Eine Stellvertretung für die Versammlungsleitung kann genannt werden.

keine

  • Sie übermitteln ihre Anmeldung der Versammlung an die zuständige Behörde digital oder analog.
  • Die Anmeldung ist an keine Form gebunden.
  • Unabhängig davon ob Sie die Anmeldung online, schriftlich oder mündlich erstellen, müssen folgende Informationen enthalten sein:
    • Name und Anschrift des/der Veranstalters/Veranstalterin der anzeigenden Person (Privatperson oder Organisation)
    • Name und Anschrift, Telefon und Fax/E-Mail des Versammlungsleiters/der Versammlungsleiterin
    • Bezeichnung des geplanten Ablaufs der Versammlung nach Ort, Zeit und Thema
    • bei Aufzügen/Demonstrationen den geplanten Streckenverlauf
    • Wenn die Versammlungsleitung sich der Hilfe von Ordnerinnen und Ordnern bedient, ist ihr Einsatz unter Angabe der Zahl der dafür voraussichtlich eingesetzten Personen der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Wenn Sie die Anmeldung online einreichen möchten:

  • Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
  • Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
  • Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse.

Wenn Sie die Anmeldung postalisch einreichen möchten:

  • Sie verschriftlichen z. B. mit einer Mustervorlage ihre Anmeldung und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
  • Sie senden die Anmeldung dann postalisch oder reichen Sie vor Ort bei der zuständigen Behörde ein.

Anschließend:

  • Die zuständige Behörde bearbeitet ihre Anmeldung und leitet diese ggf. mit Kommentar an die lokalen Behörden (Polizei, Gesundheitsamt, Ordnungsbehörde); diese geben Rückmeldung mit möglichen Hinweisen für beschränkende Verfügungen oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die solche Verfügungen oder ein Verbot rechtfertigen können.
  • In der Regel erfolgt ein Kooperationsgespräch zwischen der verantwortlichen Behörde/Polizei und den veranstaltenden Personen.
  • Rückmeldungen der Behörden werden separat geprüft und eine etwaige Kooperation am Versammlungsort beschlossen.
  • Danach wird eine Anzeigebestätigung erstellt und an den/die Antragsteller/ Antragstellerin zurückgeschickt.
  • Die Anmeldung wird bestätigt oder es wird ein Bescheid mit einschränkenden Verfügungen oder ein Verbot ausgesprochen. Es werden keine Gebühren erhoben.
  • Eine kurzfristige Benachrichtigung bis zu 1 Stunde vor Beginn der Versammlung ist möglich.
  • Wesentliche Änderungen ihrer Angaben zur Versammlung sind der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen. Die verantwortliche Veranstaltungsleitung muss für die Bestätigung der Anzeige oder den Auflagenbescheid bekannt sein.
  • Wenn Sie eine Versammlung veranstalten möchten, müssen Sie dies spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anmelden.
  • Nach Eingang Ihrer Anmeldung bei der zuständigen Versammlungsbehörde wird diese an die für den Versammlungsort zuständige örtliche Ordnungsbehörde, an die Polizei und gegebenenfalls auch an weitere zu beteiligende Behörden weitergeleitet.
  • Diese beteiligten Behörden können dann Stellung zu der von Ihnen geplanten Versammlung beziehen.
  • Regelmäßig werden mit den beteiligten Behörden (Polizei, Ordnungsämtern) sowie Ihnen als Veranstalter im Vorfeld Kooperationsgespräche hinsichtlich des Ablaufs und der Durchführung der Versammlung durchgeführt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sind aktuell  folgende öffentliche Versammlung unter freiem Himmel nach § 14 Versammlungsgesetz angemeldet:

https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/?object=tx%7c2761.5&ModID=255&FID=2037.520.1

Die Versammlungsanzeige muss 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung erfolgen.