Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragen
Wenn Sie einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einem anderen übernehmen wollen, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der Erlaubnis auf Widerruf gestattet werden.
Ihre zuständige Stelle
Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
Am Wehberg 17
23972
Dorf Mecklenburg
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Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Parkplätze
Anzahl: 6
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
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Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (beide Dokumente sind bei der Wohnortgemeinde zu beantragen)
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hatte
- Grundrisszeichnungen und Lagepläne der für den Betrieb des Gewerbes sowie für den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume in zweifacher Ausfertigung
- Pacht- oder Mietvertrag bzw. Eigentumsnachweis
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
- bei juristischen Personen (Verein, GmbH,…) ein Handelsregisterauszug und der Gesellschaftervertrag bzw. die Satzung
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Kosten
- Kosten für die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis: 51,00 Euro bis 256,00 Euro
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
- Führungszeugnis: 13,00 Euro
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ist kostenfrei
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Personen, die einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einem anderen übernehmen wollen, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der Erlaubnis auf Widerruf gestattet werden. Die vorläufige Erlaubnis soll nicht für eine längere Zeit als 3 Monate erteilt werden. Die Frist kann verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Fristen
Die vorläufige Gaststättenerlaubnis wird im Regelfall auf eine Geltungsdauer von maximal 3 Monaten befristet. Sie kann auf Antrag des Inhabers nachträglich – ggf. auch wiederholt – verlängert werden, sofern hierfür ein wichtiger Grund gegeben ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich die Erteilung der beantragten endgültigen Erlaubnis aus Gründen, die nicht vom Antragsteller zu vertreten sind, verzögert.