Bestattung anmelden
Jede Leiche muss bestattet werden. Egal, ob in einer Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung .
Ihre zuständige Stelle
Amt Stargarder Land
Friedhofsverwaltung
Mühlenstraße 30
17094
Burg Stargard, Stadt
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Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 11:00 Uhr
Hinweis:
Gerne auch nach Terminvereinbarung!
Parkplätze
Am Rathaus
Anzahl: 10
Kostenfrei
Parkplatz Zufahrt über Neue Straße
Anzahl: 36
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Parkplatz Zufahrt über Neue Straße
Anzahl: 2
Kostenfrei
Am Rathaus
Anzahl: 2
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Bahnanbindung
Regionalbahn:
Bahnanbindung Berlin-Stralsund
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
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Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Für die Bestattung
- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
Im Fall einer Urnenbestattung eine Bescheinigung über die zweite amtliche Leichenschau vor der Kremierung.
Kosten
Es fallen Gebühren an für
- die Ausstellung der Sterbeurkunde,
- die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
- weitere notwendige Amtshandlungen,
- Ausstellung eines Leichenpasses
Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.
Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen
- Erdbestattung
- Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
- Anonyme Bestattung
Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen.
Sind Bestattungspflichtige (Angehörige)
- nicht vorhanden,
- nicht zu ermitteln,
- nicht auffindbar.
oder
- kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach
und
- veranlasst auch kein anderer die Bestattung,
hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.
Jede Leiche muss bestattet werden. Jede Person, die eine Leiche auffindet oder in deren Beisein ein Mensch stirbt, hat unverzüglich die Leichenschau zu veranlassen bzw. die Polizei zu verständigen. Jeder erreichbare niedergelassene Arzt ist verpflichtet, die Leichenschau unverzüglich vorzunehmen sowie die Todesbescheinigung auszustellen und auszuhändigen. Dasselbe gilt für Ärzte in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen für die dort Verstorbenen.
Für die Bestattung haben die volljährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge zu sorgen:
- Ehegatte,
- Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes,
- Kinder,
- Eltern,
- Geschwister,
- Großeltern,
- Enkelkinder,
- sonstiger Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft.