Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen

Ausgewähltes Gebiet: Markgrafenheide

Wenn Sie Waffen gewerbsmäßig herstellen und/oder Waffenhandel betreiben, müssen Sie die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes anzeigen.

Ihre zuständige Stelle

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Abteilung Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten - Untere Waffenbehörde

Charles-Darwin-Ring 6
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 381 381-3397
Fax: +49 381 381-3280

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag - nach Terminvereinbarung

Parkplätze

vor dem Haus
Anzahl: 20
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Charles-Darwin-Ring
Straßenbahn: Linie 5

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis

Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis muss erteilt worden sein.

  • keine

Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungserlaubnis oder der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Betriebsstätte zuständigen Waffenbehörde erfolgen.

Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO

1 Jahr

Weitere Informationen

Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Einstellung des Betriebs erfolgen.