EU-Heimtierpass (Pet Passport) beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Althof

Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Heimtier (Hund, Katze, Frettchen) ins Ausland verreisen möchten, sind einige Anforderungen zu beachten.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Rostock - Sachgebiet Tierschutz/ Tierseuchenbekämpfung

Am Wall 3 - 5
18273 Güstrow, Barlachstadt

Weitere Anschriften

Adresse

18264 Güstrow, Barlachstadt

Postanschrift

Postfach1455
18264 Güstrow, Barlachstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3843 755-39999
Fax: +49 3843 755-39801

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:08:30 – 12:00 Uhr
13:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:08:30 – 12:00 Uhr
13:30 – 17:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • EU-einheitliches Heimtierausweismuster gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013: Dieses Muster liegt in der Regel jedem Tierarzt vor, der zur Ausstellung des Heimtierausweises ermächtigt ist.
  • gegebenenfalls Impfpass des Tieres (nationaler gelber Impfpass), um schon erfolgte Impfungen in den Heimtierausweis übertragen zu lassen

Bevor der EU-Heimtierausweis von Ihrem Haustierarzt ausgestellt werden kann, muss ihr Haustier eindeutig vom Tierarzt identifiziert werden. Dies kann durch das Ablesen des Transponders erfolgen. Sollte ihr Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen noch keinen Transponder haben, holt ihr Tierarzt die Kennzeichnung nach.  

Die Kennzeichnung durch einen Transponder erfolgt immer vor dem Ausstellen des EU-Heimtierausweises. Die Angaben zur Kennzeichnung werden durch das Laminieren der entsprechenden Seite im EU-Heimtierausweis gesichert. 

Im EU-Heimtierausweis bestätigen Sie die Angaben zum Tierhalter mit Ihrer Unterschrift. 

Im EU-Heimtierausweis sind auch die Kontaktdaten des ermächtigten Tierarztes, der den EU-Heimtierausweis ausgestellt hat, enthalten. 

Die Kosten  für den EU-Heimtierpass werden nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte berechnet und können unterschiedlich hoch sein, je nachdem, ob das Tier erst noch gekennzeichnet und/oder geimpft werden muss oder nicht. Die Kosten je nach Leistung, die vom Tierarzt erbracht werden, richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). 

Wenn Sie einen EU-Heimtierausweis für Ihr Haustier (Hund, Katze, Frettchen) ausstellen lassen wollen:

  • Vereinbaren Sie vorab einen Termin bei Ihrem Haustierarzt.
  • Ihr Haustierarzt identifiziert Ihr Heimtier eindeutig durch Ablesen des Transponders.
  • Sollte Ihr Haustier noch nicht mit einem Transponder gekennzeichnet sein, holt dies Ihr Tierarzt nach.
  • Gegebenenfalls wird Ihr Haustier noch geimpft.
  • Jetzt kann der EU-Heimtierausweis mit den entsprechenden Eintragungen ausgestellt werden.

Der EU-Heimtierausweis ist ein für Reisen mit Heimtieren innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie für Reisen in Drittländer notwendiges Reisedokument für Hunde, Katzen und Frettchen. Er enthält unter anderem folgende Angaben:

  • Angaben zum Halter des Tieres
  • Angaben zum Tier (Name, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Beschreibung)
  • Kennzeichnung des Tieres (Transponder//Mikrochip/Chip-Nummer, Art und Datum der Kennzeichnung)
  • Tollwutimpfung (Gültigkeit)
  • Sofern notwendig: Bestätigung eines ausreichenden Testergebnisses der Titrierung von Tollwutantikörpern (als Nachweis der Wirksamkeit der Tollwutimpfung, wenn Reisen in nicht gelistete Drittländer beabsichtigt sind)
  • Weitere Impfungen oder Behandlungen, zum Beispiel gegen Echinokokken.

Den EU-Heimtierausweis erhalten Sie in Tierarztpraxen, die dazu ermächtigt wurden. Fast alle praktizierenden Tierärzte, die Heimtiere behandeln, sind ermächtigt, Heimtierausweise auszustellen.

Auch wenn Sie nicht planen, mit Ihrem Heimtier zu verreisen, können Sie einen Heimtierausweis ausstellen lassen, da dort auch alle Impfungen eingetragen werden können und damit ein separater Impfpass nicht mehr notwendig ist. 

Hinweise:

  • Seit dem 29. Dezember 2014 dürfen bei der Erstausstellung nur noch solche Heimtierausweise verwendet werden, welche den neuen Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 entsprechen.
  • Die vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellten "alten" Heimtierausweise nach dem Muster der Entscheidung 2003/803/EG behalten ihre Gültigkeit.
  • Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die Bedingungen für die Reise aus der EU in Drittländer oder in andere Mitgliedsstaaten bei Ihrem Haustierarzt oder Ihrer zuständigen Behörde vor Ort.

Für das Ausstellen eines EU-Heimtierausweises liegen keine Fristen vor. Für die anschließende Reise ins Ausland sind gegebenenfalls Fristen zu beachten. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Haustierarzt oder Ihrer zuständigen Behörde vor Ort.